Hi Leute,
habe jüngst erfahren, dass meine Praxis, sich durch die Eltern der Unter- und Mittelstufe die Kenntnisnahme von schriftlichen Noten routinemäßig durch Unterschrift bestätigen zu lassen, offiziell durch ein Gerichtsurteil verboten ist - die pauschale Regelung ist deshalb unzulässig, weil damit Kinder in ausweglos erscheinende, unzumutbare Siuationen gebracht werden könnten. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich... soweit der Stand einer gute informierten Kollegin.
Weiß jemand den genauen Wortlaut bzw. eine verbindliche Regelung für NRW? Kommt man da mit eine jeweils individuell vereinbarten Regelung heraus, oder wie? Viele Kollegen bei mir setzen sich über das Urteil hinweg und ich werd's fürs erste auch noch tun, aber würde doch gern um den Hintergrund wissen. Wer von euch kennt bzw. befolgt dieses Urteil, und welches Verfahren fahrt ihr dann?
Grüße,
JJ