Riesenproblem

  • Hallo,


    ich habe ein großes Problem. Ich möchte in meiner Examensarbeit das Lied "Stan" von Eminem (vorwiegend im Bereich Textarbeit) behandeln. Allerdings will ich auch eine listening comprehension-Aufgabe stellen, die das Abspielen des Liedes erforderlich macht.


    Nun habe ich heute im Seminar gelernt, dass man z.B. Filme nicht im TV aufzeichnen und im Unterricht zeigen darf (es sei denn, man hat sie bei der Landesbildstelle entliehen). Der Unterricht ist eine öffentliche Veranstaltung und eine Vorführung würde die rechte verletzen. ?(


    Ich muss nun dringend wissen: Gilt das auch für Musik-CDs? Inwieweit kann mir daraus ein Strick gedreht werden, wenn ich für meine Arbeit das Lied komplett vorführe?


    Welche Bescheinigungen muss ich ggfs. der Arbeit beifügen, um zu beweisen, dass ich mich an die Gesetze gehalten habe?


    Liebe Grüße und 1000 Dank im Voraus!
    Carla-Emilia

  • Hallo Carla-Emilia,


    ich wäre im Leben nicht darauf gekommen mir Gedanken über die Rechte zu machen, denn ich habe es schon oft erlebt, dass Musik im Unterricht vorgespielt wurde (ich habe es in meinen Kursen auch schon getan!). Sehr löblich also, dass Du daran denkst! Hier ist ein Link zur GEMA, vielleicht hast Du da auch schon selbst geschaut. Da kannste einfach anrufen und Dich erkundigen...


    http://www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/


    Viel Spaß,
    Sylvie


    p.s. Die Songwahl finde ich klasse, da kann man bestimmt viel "rausholen"...

    Leben ist ein Hund, mal schwarz, mal weiß mal kunterbunt. Es bellt, es beißt, es frisst und sch***t und manchmal reibt's sich an Dein Bein... (Wizo)

  • Hier noch was (auch von der Internetseite der GEMA):


    Welche Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig? Hier die wichtigsten:


    * Aufführungen sind persönliche Auftritte von Berufsmusiker, aber auch Hobbymusikern (z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten).
    * Vorführungen sind die Darbietung von Filmen oder Diaschauen (z. B. im Kino oder Gemeindesaal).
    * Wiedergabe ist das Abspielen von Ton- oder Bildtonträgern, Radio- oder Fernsehsendungen (z. B. in Geschäften oder Gaststätten).
    * Sendung ist die Verbreitung von Musik z. B. durch Radio und Fernsehen.
    * Vermieten oder Verleihen ist die Überlassung von Ton- oder Bildtonträgern an andere Personen. Beim Vermieten geschieht dies gegen Bezahlung (z. B. in Videotheken), beim Verleihen dagegen kostenlos (z. B. in öffentlichen Büchereien).
    * Herstellung von Ton- und Bildtonträgern ist die Vervielfältigung musikalischer Werke (z. B. auf CDs, Kassetten und CD-ROMs bei Multimediaprodukten).
    * Musik im Internet und anderen digitalen Netzen (z. B. Homepages und On-demand-Dienste)

    Leben ist ein Hund, mal schwarz, mal weiß mal kunterbunt. Es bellt, es beißt, es frisst und sch***t und manchmal reibt's sich an Dein Bein... (Wizo)

    Einmal editiert, zuletzt von Sylvie ()

  • Hallo Carla-Emilia!


    Wir haben das Problem in Schulrecht ausführlich behandelt... daher kenne ich das.


    Grundsätzlich ist es wohl so, dass man Ausschnitte zeigen/ abspielen darf!
    Bei Filmen ist das also kein Problem, weil den Abspann zeigt man ja nie... also ist er nicht komplett!


    Bei einem Lied hab ich da allerdings keine Ahnung.


    ABER: Ich weiß, dass die Prüfer auf so was so gut wie nie achten.
    Verbeamtungslehrprobe: Unterrchtsbesuch mit Weinbergschnecken. KEINER, KEINER hat gefragt, wo sie die netten Schleimerchen her hat, ob sie eine Erlaubnis hat oder sie die Tiere wieder dort hin zurück bringt, wo sie sie her hat.


    Ich werde in Bio Kaulquappen haben. Ganz klar, dass ich sie aus meinem eigenen Teich habe. ... auch wenn da gar nicht soooooo viele sind, in Wirklichkeit. Weiß halt keiner.


    Klar, das nützt dir nicht all zu viel, denn am Ende weißt du dann doch nicht, ob sie vielleicht danach fragen...


    Lange Rede, kurzer Sinn: GEMA.



    PS: In einem Voting für die Nützlichkeit dieses Beitrags bekomm ich bestimmt ne Laber-3... wenn´s gut läuft.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Carla-Emilia!


    Wie es genau ist, weiß ich auch nicht. Aber was würden Musiklehrer machen, wenn sie in Examensarbeiten und Unterrichtsbesuchen keine Musik von CD mehr verwenden dürften? :O


    Wenn du ganz sicher gehen willst, könntest du deine Frage nochmal unter http://www.dirk-bechtel.de/forum/ im Forum stellen (eher nicht so gut besucht). Oder dich auf http://www.dirk-bechtel.de/liste.htm in die hoch frequentierte Mailinglist für Schulmusiker eintragen und dort deine Frage stellen. Schreibst am besten dazu, dass du eben fachübergreifend arbeiten willst, die Leute auf der Liste sind sehr umgänglich, solange sie nicht denken, ein Musiklehrer schreibt dort und hat bestimmte musikalische Fähigkeiten nicht. (Dann kann schonmal nen dämlicher Kommentar kommen. Und dabei handelt es sich echt teilweise um Sachen, die ich in 6 Jahren Studium auch nicht gelernt hab... 8o Aber wie gesagt zu Fachfremden, Referendaren und Studenten waren sie bisher immer sehr nett. )


    Gruß,
    Conni

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

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