Arbeitszimmer

  • Moin Leute,
    nachdem ich mir neuerdings ein eigenes Arbeitszimmer leisten kann, würde ich selbiges auch gern mit einem Sofa ausstatten. Wenn möglich ein Schlafsofa, auch für Gäste und so. Da stellen sich mir aber zwei Fragen:


    - Zum ersten: Soweit ich weiß gibt es klare Regelungen, was in einem Arbeitszimmer stehen darf und was nicht. Gibt es die irgendwo im Netz? Oder weiß jemand definitiv etwas über die Größe von Sofas, Arbeitszimmern etc.?


    - Zum zweiten: Muss ich mich um derlei Regelungen überhaupt kümmern oder interessiert sich dafür sowieso keiner? Kommen da die Steuerprüfer vorbei, muss man Fotos einreichen oder ist das Ganze eine Sache pro forma?


    Grüße,
    JJ

  • Zitat

    Wenn möglich ein Schlafsofa, auch für Gäste und so.


    Teil das blos nicht deinem Steuerbeamten mit. Dann ist die gesamte Anerkennung für's Arbeitszimmer futsch.


    Ein Sofa darf im Arbeitszimmer eines lehrers durchaus stehen - wo du dich zur Vorbereitung am liebsten niederlässt, darf dir die Steuerbehörde nicht vorschreiben
    Regale, Schreibtisch, Stuhl, Teppich, das Bild an der Wand, Renovierungskosten (Tapete, Farbe...), Reinigungskosten, Stromkosten, Heizungskosten..... alles bis max. 1200€ pro Jahr absetzbar. Bücher und Verbrauchsmaterialien laufen zusätzlich als Werbungskosten.
    Häuslebauer können die Herstellungskosten (Arbeitszimmerfläche/Gesamtfläche) vom Arbeitszimmer 50 Jahre lang abschreiben und die Zinskosten anteilsmäßig geltend machen.
    aaaaaaaaaaaaber:
    Der Raum darf NUR und ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt werden! Ein Schlafsofa deutet auf eine anderweitige Nutzung hin. Ein Bett sowieso. (Zum Glück steht auf den Rechnungen meist nur "Sofa"


    Was nicht im Arbeitszimmer stehen sollte:
    - Bügelbrett
    - Fernsehgerät
    - Kleider-/Wäscheschrank


    Das Arbeitszimmer muss auch ein eigenständiger Raum sein, darf also nicht durch einen Paravent oder sowas vom Restzimmer abgeteilt werden und darf kein Durchgangszimmer sein (Flur).


    Amüsante und lohnende (und steuerlich absetzbare) Lektüre: Konz: 1000 Steuertricks - allerdings sollte man vieles davon als Anregung verstehen und nicht alles bis zum letzten ausreizen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo,
    muss es sich bei einem Arbeitszimmer immer und in jedem Fall um ein eigenes Zimmer handeln? Ich meine, ich hätte gelesen, dass man auch die Quadratmeter, auf denen tatsächlich gearbeitet wird, als Arbeitszimmer anerkennen lassen kann. Dazu kommen die anteilmäßigen Miet-, Strom-, Heizungskosten usw.
    Gruß
    ohlin

  • Hallo,
    also der Finanzbeamte darf dich zu Hause besuchen, natürlich nach Terminabsprache. Bei uns hatte er sich angekündigt, weil nach seiner Ansicht bei zwei kleinen Kindern in der Familie in einer 4-Zimmer-Wohnung kein Platz mehr für ein Arbeitszimmer sei... Ich habe ein Sofa im Arbeitszimmer, es wurde damals steuerlich abgesetzt.

    ohlin: Mich würde interessieren, wo du das gelesen hast. Denn wenn meine beiden Söhne mal auf ein eigenes Zimmer drängen (ist ja absehbar :) ), dann wäre dieser Aspekt wichtig. Ich erhielt bislang immer die Auskunft, dass es ein abgetrenntes Zimmer sein muss, um die Quadratmeter anteilig anrechnen zu lassen.
    Gruß,
    Peter

  • Hallo Peter,
    ich meine, es war im Zusammenhang mit der Nachzahlung von Kindergeld. Vorerst ist die Kindergeldzahlung für mich eingestellt worden, da mein Einkommen zu hoch ist. Aber innerhalb von drei Jahren kann es nachgefordert werden, wenn man "Werbungskosten" nachweisen kann, die vom Einkommen abgezogen werden. Ich bzw. meine mutter hat dazu ein Formular von der Bezirksregierung bekommen, weil sie ihr Gehalt auch von dort bekommt, auf dem die verschiedenen Werbungskosten eingetragen werden können. Ich meine, dass ich es da gelesen haben bzw. per Telefon von der entsprechenden Sachbearbeiterin gehört habe.
    Ich bin davon ausgegangen, dass die "Werbungskosten", die ich für die Kindergeldnachzahlung angeben kann, die gleichen sind, die ich auch bei der Steuererklärung für das Finanzamt angeben würde. Aber möglicherweise besteht da ein Unterschied, v.a. im Hinblick auf das Arbeitszimmer?!
    Gruß
    ohlin

  • Ich meine auch, es müsste ein abgetrenntes Zimmer sein. Aber weiß jemand, wie es ist, wenn es zwar ein reines Arbeitszimmer ist, ich es mir aber mit meinem Mann teile? Es stehen halt zwei Schreibtische drin. Allerdings arbeitet er bei der Sparkasse, kann also seinen häuslichen Arbeitsplatz nicht absetzen, obwohl er ihn im Moment braucht, weil er noch ne Fortbildung macht - also wirklich reines Arbeitszimmer...
    Gruß
    Britta

  • Also wenn ich die Quadratmeter absetzen dürfte, auf denen ich arbeite, dann gut Nacht. Ich brauch fast ein ganzes Haus!


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