Hallo,
ich habe hier immer wieder gelesen, dass es Probleme gibt nach dem Referendariat in eine GKV zurückzukehren bzw., dass es unmöglich sei, wenn man nicht sofort eine Stelle bekommt und als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer arbeitet. Was wäre, wenn man sich für ein Studium einschreibt? Dann ist man doch hauptberuflich Student und kann sich wieder als Student bei einer gesetzlichen KK versichern. Wie habt ihr das "Problem" gelöst? Habt ihr Vorstellungen, was ich macht?
Bei meiner alten GKV hat man mir gesagt, ich könnte nach dem Ref wieder zurück, weil ich doch die Bedingungen für die private Krankenversicherung gar nicht mehr erfülle. Allerdings habe ich dazu gar nichts schriftlich und möglicherweise ist das inzwischen nicht mehr so?!
Danke für eure Tipps,
ohlin
Rückkehr zur GKV ???
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Als Student kannst du dich nur noch versichern, wenn du die Altersgrenze noch nicht überschritten hast. Das kannst du bei deiner alten GKV erfragen.
strucki -
Hallo strucki,
ich war als ich noch studiert habe familienversichert. Als ich 25 geworden bin, musste ich mich als Student versichern und dafür den Studentenbeitrag zahlen. Gibt es denn noch eine andere Altersgrenze, um auch nicht mehr als zahlender Student versichert zu sein? Selbt wenn, dann wäre doch die Mitgliedschaft als freiwillig versichertes Mitglied (Das wäre doch die Konsequenz, wenn ich für den Studentenstatus zu alt bin?) einer GKV unter Umständen noch günstiger als in einer privaten Krankenversicherung?!
Gruß
ohlin -
Ich hab mal den thread rausgesucht, in dem eine ähnliche Frage zu heißen Diskussionen führte:
http://www.lehrerforen.de/oldf…1%26search%3DKrankenkasseVielleicht hilft der weiter. Ich weiß nur noch, dass ich mich damals aufgrund der überschrittenen Altersgrenze weder als Studentin noch als Familienversicherte versichern konnte und die KK in arge Nöte kam, weil sie so einen Fall noch nicht hatte.
Lass dich aber auf jeden Fall beraten. Wahrscheinlich gibt es inzwischen Lösungen.
strucki
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Also ich habe aktuell, bei Wechsel in die PKV, von meiner bisherigen Krankenkasse (Barmer) die Auskunft erhalten, dass die mich nach dem ref nur dan wieder nehmen werden, wenn ich einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehe - so wie bisher (Freiwilligversicherte, da Werkverträge quasi als Selbstständigkeit angesehen werden) käme ich da nicht mehr rein.
LG
carla
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Ich habe/hatte das gleiche Problem und habe mich bei der TK erkundigt:
wenn man im Ref privat versichert war, kommt man nur zurück in die GKV, wenn man entweder
- einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht
- Arbeitslosengeld bekommt (was bei uns ja nicht der Fall ist)
- oder STudent ist
Ich meine, wenn man Sozialhilfe bekommt, kann man sich auch noch gesetzlich versichern - aber dann darf man ja gar nichts mehr haben..... -
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Hallo Ohlin,
hast Du dich denn aktuell bei deiner alten GKV erkundigt, was Du am besten machen solltest, um zurückzukommen? Bevor Du Dir jetzt alle möglichen Dinge ausdenkst, ruf einfach an. Kannst ja zuerst einmal bei irgendeiner GKV anrufen und fragen.
Gruß von der Sonne
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Hallo Sonne,
ich habe mich bereits erkundigt und mit weiteren Anrufen bei der GKV werde ich auch nicht wirklich weiter kommen.
Als ich zum Beginn des Refs bei meiner alten gekündigt habe, habe ich gefragt, ob ich nach dem Ref problemlos zurückkehren kann. Die Dame sagte mir, dass das kein Problem sei. Hier im Forum habe ich dann immer wieder gelesen, dass es wohl doch nicht problemlos möglich ist. Daraufhin habe ich noch einmal schriftlich angefragt. Inzwischen gibt die Rückkehr eben nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Arbeitslose möglich. Ich denke, wenn das inzwischen bei meiner BKK so ist, müssten auch andere dieses Problem kennen und wissen vielleicht eine Lösung...
Gruß
ohlin -
Hallo,
mir hat das alles keine Ruhe gelassen, so dass ich einen Termin bei meiner Versicherung gemacht habe, um dort nachzufragen, welche Möglichkeiten nach Ende des Referendariats im Hinblick auf die Krankenversicherung gegeben sind.
Ich habe von meiner privaten Versicherung ein Angebot, für den Fall nach Ende des Referendariats zu einem vergünstigten Tarif von ca. 150 Euro weiterhin Mitglied bleiben zu können. Dieser Tarif gilt für Studierende und für Beamtenanwärter, die "arbeitssuchend" sind. Eine andere Möglichkeit ist, sich als Student einzuschreiben und dann in die GKV zurückzukehren, allerdings sind die Tarife dort nur unwesentlich günstiger als das Angebot von der DKV. Bei Übernahem in ein Angestelltenverhältnis nach Ende des Refs ist ein problemloser Wechsel in die GKV möglich. In diesem Fall kann die Anwartschaft bei der privaten Versicherung für etwa 10% pro Monat des jetzigen Monatsbeitrags erhalten bleiben, so dass bei späterer Rückkehr in die private Versicherung der jetzige Gesundheitszustand und das derzeitige Alter als Grundlage für den Tarif dient.
Alles sehr kompliziert, aber alles machbar...
Liebe Grüße
ohlin -
hier mal die korrekte Rechtslage:
freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasseist nur möglich, wenn man unmittelbar davor entweder
- 12 Monate durchgehend bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war
- oder in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate gesetzlich krankenversichert waren.
Zeiten, in denen man als Rentenantragssteller versichert war zählen hierbei nicht. (s. § 9 Abs. 1 SGB V).
Und für die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) gilt die 14/30 -Regel, also wer mehr als 14 Fachsemester oder das 30. Lebensjahr erreicht hat ist raus.
Interessant könnte allerdings noch sein, dass falls Du vorher privat krankenverischert warst, dieses Anwartschaftsverischerung nicht unbedingt sein muß und häufig nur Geldschneiderei ist.
Ich kopiere hier mal den Text des § 9 Abs. 10 SGB V:
(10) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages.Falls Du noch Fragen hast, schreib mir doch einfach eine e-Mail (MarkusDiedrich@web.de).
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Wie ist es denn, wenn man verheiratet ist? Kann ich dann nach dem Ref im Zweifelsfall als Angehörige versichert werden?
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Bei mir ist die Referendariatszeit zwar schon mehr als 10 Jahre her...Ich habe mich damals arbeitslos gemeldet und war damit automatisch wieder GKV-versichert.
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§ 10 SGB V
Familienversicherung(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt.
Also, Du darfst nicht viel verdienen, nicht versicherungspflichtig oder als Beamter von der Versicherungspflicht befreit sein oder Dich von der Versicherungspflicht befreit haben lassen (davon müsstest Du wissen, da mußt Du zu Anfang einer eigentlich versicherungspflichtigen Beschäftigung einen Extra-Antrag stellen und vernünfitge Krankenkassen schreiben Dir dann nochmal, ob Du das wirklich ernst meinst, weil Du dann nie wieder versicherungspflichtig aufgrund irgendeiner Beschäftigung werden kannst).
Funktioniert nur, wenn Du einen Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitsamt hast, d.h. vorher schon gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Das hat nicht jeder.
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Also, in Bayern muss ich als nunmehr angestellte Lehrkraft in die GKV zurück und die sind verpflichtet, mich zu nehmen. Wer verbeamtet wird, muss allerdings privat versichert sein, auch Referendare (zum Ausbildungstarif). Wechsel zurück zur GKV war absolut problemlos.
Eigentlich logisch, oder? Wieso ist das in anderen Bundesländern anders? Würde mich mal interessieren. -
Zitat
Wechsel zurück zur GKV war absolut problemlos.
Eigentlich logisch, oder? Wieso ist das in anderen Bundesländern anders? Würde mich mal interessieren.Hi oberfrangn!
Das hat nichts mit dem Bundesland zu tun. Der Wechsel ist deshalb so problemlos, weil du ja als 'normaler' Arbeitnehmer arbeitest. Hier wird aber von dem - nicht völlig aus der Luft gegriffenen - Fall ausgegangen, daß man nach dem Ref. nicht sofort nen Job findet. -
Hallo,
man MUSS als Referendar übrigens nicht in die private Krankenversicherung, ist nur der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der Beihilfe (und natürlich einiger Leistungen) vorzuziehen.
Wenn man beispielsweise von der privaten KV nicht genommen wird (so wie ich), kann man als freiwillig Versicherte in der GKV bleiben.
Ansonsten kenne ich auch nur, dass man nach dem Ref im Falle der Arbeitslosigkeit Schwierigkeiten bekommen kann, in die GKV zurückzukehren, wenn man nicht vorher (vor dem Wechsel zur Privaten) schon pflichtversichtert war.
Aber natürlich alles ohne Gewähr.
Viele Grüße
Minchen -
@ oberfranqn: Als Angestellter bist Du nach §5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflichtig als Beschäftigter, damit bist Du vollautomatisch in einer Krankenkasse, es sei denn, Du hast Dich bei einer vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung von der Versicherungspflicht befreien lassen. - philosophus hat also völlig Recht, das ist ein völlig anderer und viel einfacherer Sachverhalt als ohlins Frage.
Kruemelminchen hat auch Recht, man muss nicht als Referendar in die private Krankenversicherung, man kann aber. Und selbst ich, als überzeugter Verfechter der gesetzlichen Krankenversicherung, kann bei den Preisunterschieden niemandem empfehlen, sich als Referendar freiwillig in der GKV weiterzuversichern, solange man nicht aufgrund von Vorerkrankungen keine Wahl hat. Man kann sich allerdings auch bei der GKV mal nach einer Anwartschaftsversicherung erkundigen...
Grüße
Markus
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