Definition für Noten

  • Hallo ins Forum,


    ich hatte heute eine Diskussion mit einer Kollegin, die mir sagte, dass man auch bei entschuldigten Fehlzeiten eine 6 in der Sonstigen Mitarbeit geben könnte, wenn die Anwesenheit im Beurteilungszeitraum unter 30 % gelegen hätte. Sie meinte, die Note ungenügend sei so definiert...


    Ich bin da skeptisch und ehrlich gesagt widerspricht es auch meinem Rechtsempfinden. Bei unentschuldigten Fehlzeiten kein Problem, aber bei entschuldigten?


    Kann mir jemand weiterhelfen? Gibt es gesetzliche Regelungen wo ich nachlesen kann (vermutlich *gg*).
    Es geht hier um NRW...


    Liebe Grüße und vielen Dank
    ramapas

  • Hallo,
    ich denke, was deine Kollegin meinte, ist Folgendes: Jemanden, der so häufig fehlt, kannst du nicht bewerten bzw. einschätzen. D h. du kannst ihm keine Note, lediglich ein n. b. geben. Ob das gleich einer 6 ist, ist mir aber auch nicht klar.
    Liebe Grüße,
    löwe

    Lasst uns das Leben genießen, solange wir es nicht begreifen. (Tucholsky)

  • Hi Ho,
    ich hatte ähnliche Probleme in meiner 11 letztes Jahr, auch nRW. In der Sek I bin ich mir nicht sicher was da passieren kann / muss - wenn die Eltern Fehlzeiten entschuldigen hat man vermutlich nur die Wahl zwischen "nicht zu benoten" und einer Wertung der erbrachten Leistungen.
    In der Oberstufe ist das anders: Unentschuldigte Fehlzeiten sind offiziell als nicht erbrachte Leistungen zu werten, also 6; entschuldigte Fehlzeiten sind nicht zu werten. Wenn die entschuldigten Fehlzeiten sehr hoch liegen - es gab früher die Grenze 25%, die ist aber inzwischen abgeschafft, man kann sie aber als Orientierung heranziehen - kann eine Feststellungsprüfung angesetzt werden, also eine kurze mündliche Prüfung zu den Themen der Bereiche, zu denen der/die Betreffende gefehlt hat. Wichtig: Protokoll führen lassen, was geprüft wurde. Diese Prüfung soll dann den Leistungstand zeigen. Bei Nichterscheinen zur Feststellungprüfung muss ärztliches Atest vorgelegt werden.


    Ich hab's so durchgezogen, weniger wegen der Leistungen als wegen des Zeichens, das ich damit setze - es hat bei dem betreffenden Schüler sehr gut gewirkt.


    Hoffe das hilft - steht verklausuliert auch irgendwo in der BASS
    Gruß,
    JJ

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