Hallo ins Forum,
ich hatte heute eine Diskussion mit einer Kollegin, die mir sagte, dass man auch bei entschuldigten Fehlzeiten eine 6 in der Sonstigen Mitarbeit geben könnte, wenn die Anwesenheit im Beurteilungszeitraum unter 30 % gelegen hätte. Sie meinte, die Note ungenügend sei so definiert...
Ich bin da skeptisch und ehrlich gesagt widerspricht es auch meinem Rechtsempfinden. Bei unentschuldigten Fehlzeiten kein Problem, aber bei entschuldigten?
Kann mir jemand weiterhelfen? Gibt es gesetzliche Regelungen wo ich nachlesen kann (vermutlich *gg*).
Es geht hier um NRW...
Liebe Grüße und vielen Dank
ramapas