Praxisgebühr

  • Langsam verstehe ich es nicht mehr: Muss ein Lehrer (50% privat versichtert, 50% Beihilfe) die Praxisgebühr zahlen oder nicht?

  • Hallo Tanja!


    Im Radio habe ich jetzt was gehört, dass die, die Beihilfe bekommen (also auch wir), 50% der Praxisgebühr zahlen müssten, also 20€ höchstens im Jahr. Entsprechend ihrem Beihilfesatz.
    Aber ich war noch nicht beim Arzt, bin mir also auch nicht ganz sicher.


    Grüße,
    Steffie

  • Hallo Tanja,
    ich bin mir recht sicher, dass Privatversicherte wie z.B. Beamte die Praxisgebühr gar nicht bezahlen müssen. Das Modell, dass nur entsprechend dem Beihilfesatz ein Teil der Gebühr zu zahlen ist, kenne ich überhaupt nicht. D.h. auch Privatversicherte, die keinen Beamten sind und somit auch keinen Anspruch auf Beihilfe haben, so wie z.B. ein selbstständiger Handwerksmeister, müssen keine Praxisgebühr entrichten.
    Ich denke, zur Zeit blickt aber keiner genau durch, so dass es wohl erst im konkreten Fall klar wird, ob und wieviel zu zahlen ist.
    Gruß,
    ohlin

  • Gestern bekamen wir ein Schreiben vom Ministerium ins Fach zwecks Neuerungen in 2004:
    Die Beihilfe in Bayern zieht pauschal 20 EUR im Jahr von den eingereichten Rechnungen als Praxisgebühr ab. Vor Ort beim Arzt musst du also nichts zahlen.
    Ein paar andere Nettigkeiten wie "keine Beihilfe für Brillen", etc. standen auch noch drin...


    Gruß,
    Holger

  • das ist ja sehr genial.
    dann wird also davon ausgegangen, dass man in jedem quartal zum arzt geht (4 Quartale x 10 € x 50 % = 20 €). eigentlich war die pauschale doch als anreiz gedacht, weniger zum arzt zu gehen ?!

  • Die Regelung mit 20€ wurde für die Bundesbeamten so verabschiedet, wahrscheinlich hat sie Bayern wohl übernommen. In Baden-Württemberg gibt es nichts Derartiges. Dafür bekommen wir Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung von der Beihillfe gestrichen...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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