Pflichten außerhalb des Dienstes

  • Hallo,


    ich habe gerade mit dem Referendariat angefangen. Heute mittag wartete ich nach der Schule an der Straßenbahnhaltestelle, wo außer mir (als mehr oder weniger einzigem) Erwachsenen etwa 20-30 Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Alters standen.


    Nun zu meinem Problem: Die Kinder und Jugendlichen haben sich grauenvoll aufgeführt. Besonders kritisch fand ich, dass manche von ihnen immer wieder zwischen den Gleisen herumliefen und dass andere sich gegenseitig schubsten und stießen und dabei ebenfalls andere auf die Gleise stießen.


    Ich muss dazu sagen, dass diese Kinder offensichtlich nicht von meiner Schule kamen. Wären es "meine" Schüler gewesen, wäre ich eingeschritten.


    Da mich diese Kinder aber nicht kannten und ich die einzige erwachsene Person dort war, habe ich nichts getan, außer zu hoffen, dass nichts passiert und mich zu fragen, ob ich evtl. bei einem Unfall haftbar gemacht werden könnte.


    Schließlich könnte man meinen, dass ich als angehende Lehrerin auch außerhalb des Dienstes bei solchen Situationen zum Handeln verpflichtet bin.


    Nur: Ich allein gegen 30 wildfremde Jugendliche, die sich zum Teil wie Neandertaler benommen haben? Schließlich sieht man mir nicht an, dass ich Lehrerin bin. ?(


    Was würdet Ihr in einer solchen Situation tun?


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • Hallo.


    tja das ist schon eine heikle Sache. Als Beamte sind wir ja eigentlich immer im Dienst, d.h. dass auch unser außerschulisches Verhalten dem Pflichtenkatalog angemessen sein sollte. Zudem gibt es ja eigentlich das Jugendschutzgesetz, das z.B. Rauchen erst ab 16 erlaubt, insofern solltem wir als Lehrer jeden Jugendlichen ansprechen, der in der Öffentlichkeit raucht und ersichtlich noch nicht 16 ist. Tja ist eine doofe Sache unser Status und ich bin auch oft überfragt. Was soll ich, was muss ich tun? Ich weiß auch nicht, ob ich in deiner Situation gehandelt hätte. Hättest du was gesagt, dann wärst du die "doofe Oberlehrerin", die sich überall einmischt. Sagst du nichts und ein Unfall passiert, dann heißt es: "Wieso hast du nichts gesagt?"... Du siehst irgendwie weiß ich auch keine richtige Antwort. Das Problem ist eben die rechtliche Seite, d.h. unsere Aufsichtspflicht, wobei die in deiner Situation nicht mehr greift, denn es war ja außerhalb der Schule und keine Schüler aus deiner Schule. Wobei ich aber wieder beim Anfang meines Postings wäre, denn auch dein außerschulisches Verhalten usw.


    Eine leicht verwirrte Annette


    ?(

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