Urlaubsgeld

  • Hallo!


    Mich würde echt mal interessieren, ob und wie viel Urlaubsgeld man (noch) bekommt?! Bin seit dem 1. Mai dieses Jahres im Ref. Reicht es schon, um Urlaubsgeld zu bekommen? Hab vom JAnuar bis Ende April auch als Vertretungskraft in einer Grundschule gearbeitet.
    Hat jemand Ahnung davon, wie dies so geregelt ist?


    scream<br>

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  • Hallo Scream!
    Normalerweise wurde das Urlaubsgeld mit dem Gehalt für den Monat Juli bereits ausgezahlt (zumindest in NRW). Wenn du also nichts erhalten hast, sieht es so aus, als würdest du leer ausgehen. Du hast nur dann Anspruch auf Urlaubsgeld wenn du seit dem "ersten allgemeinen Arbeitstag des laufenden Jahres ununterbrochen bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in einem Dienst,- Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis" gestanden hast. Wenn man also beispielsweise sein Ref im Februar oder wie du im Mai angetreten hat, hat man in der Regel keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Jetzt hängt alles daran, wer dich für deine Vertretungsarbeit in der Grundschule bezahlt hat - war das besagter öffentlich-rechtlicher Dienstherr hast du eben doch Anspruch auf Urlaubsgeld. Das allerdings muss man den Damen und Herren Sachbearbeitern erstmal verklickern. Bei mir war es so, dass ich noch als SHK gearbeitet hatte, da auch von Düsseldorf bezahlt wurde und so Anspruch hatte. Es war aber ein echter und monatelanger Kampf diesen Anspruch auch durchzusetzen (ich musste denen ihre eigenen Paragraphen vorlesen und die haben erstmal jeden Anspruch verneint, nach Telefonaten über MONATE habe ich dann aber doch endlich was bekommen -also hartnäckig sein, wenn ähnliches auf dich auch zutrifft). Vermute allerdings, dass du nicht aus NRW kommst und in anderen Bundesländern kann das ja wieder ganz anders geregelt sein. Hoffe, ich konnte dir trotzdem weiterhelfen...
    LG
    RR<br>

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dazu auch eine Frage: Steht auf den Bezügemitteilungen in NRW das Urlausgeld explizit als "Urlaubsgeld" vermerkt oder wird das als "zusätzliche Bezüge" o.ä. gekennzeichnet?<br>

  • Ronja:
    Danke für deine Antwort!
    Bin in Niedersachsen im Ref und habe vorher auch in Niedersachsen vertretungsweise gearbeitet. Wurde auch vom "öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" bezahlt.
    Verstehe nur nicht, warum es ein Problem ist, dass man dann das Geld bekommt, worauf man Anspruch hat, wenn man es schwarz auf weiß beweisen kann mittels Unterlagen (dass man durchgängig gearbeitet hat)?! Wenn man schon mal Geld verlangt, aber wehe man soll bezahlen...dann kann es nicht schnell genug gehen! Tolles System!
    Nichts für ungut! ;)
    scream
    <br>

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    Einmal editiert, zuletzt von scream ()

  • Hallo,


    erstmal soviel: Das ist der Bundesangestelltentarif (BAT) und der ist bundesweit einheitlich.


    Auf Telefongespräche würde ich verzichten, die sind hinterher nicht nachweisbar, keiner weiß was und Du stehst dumm da.


    Ideal ist Fax (wegen der Empfangsbestätigung) oder Einschreiben mit Rückschein.


    Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist, so lass das Deine Gewerkschaft regeln, dafür kriegen die Kollegen ihr Geld.


    Wenn Du nur einen Kalendertag nicht beschäftigt warst (beliebter Trick im öffentlichen Dienst ist es, einen Sonntag aus den Verträgen rauszunehmen) seit dem ersten Arbeitstag des Jahres, dann gibt´s nix.


    Grüße


    Markus

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