Noch mal: Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Irak-Krieg

  • Hallo, sehr dringend! Ich versuch's noch einmal:


    weiß jemand, wie sich ein Ermittlungsverfahren (auch wenn es wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird!) auf die Chancen zur Einstellung bzw Verbeamtung auswirkt? Jeder muss bei der Einstellung, auch beim Eintritt ins Ref. unterschreiben, dass in den letzten drei (!)Jahren keine staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gewesen ist. Was passiert, wenn ich das nicht unterschreibe/n kann? Wird dann der Einzelfall geprüft oder kann ich das ganze Referendariat gleich vergessen?


    hoffe dringed auf Antwort!


    viele Grüße,
    Kai ?(<br>

    • Offizieller Beitrag

    Ich wiß es leider auch nicht, Kai - für sowas rufst du am besten bei der Rechtsberatung der GEW an. Da kannst du als Studi und / oder Ref für 7 Euro Mitglied werden...


    Sicher sind das dann kompetentere Auskünfte, als die meisten (ICH zumindest) hier sie geben können.
    Guck mal unter dem thread "gibt es Gewerkschaften?" für Adressen und Links!


    Alles Gute,


    Heike<br>

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Hallo Heike,


    danke für Deine Antwort. Ja an die GEW habe ich mich schon gewendet und auch eine Empfehlung für einen RA bekommen. Der hat gesagt, alles hängt von dem Inhalt des Ermittlungsverfahrens ab. Das hilft mir aber so abstrakt nicht weiter, der Staat (und die Bezirksregierung) findet es ja nie doll, wenn mensch gegen ihre Gesetzte verstösst.
    Tschüß,
    Kai<br>

  • Ich fühle mich nicht kompetent genug, und wenn schon ein Rechtsanwalt nicht Bescheid weiß, ich habe bisher in der GEW nur Leute kennengelernt, die mir weiterhalfen - vielleicht fragst du noch einmal nach einem anderen Rechtsanwalt. Ansonsten würde ich im Amt anrufen und konkret den Fall schildern - geht vielleicht auch anonym.<br>

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