Hallo, sehr dringend! Ich versuch's noch einmal:
weiß jemand, wie sich ein Ermittlungsverfahren (auch wenn es wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird!) auf die Chancen zur Einstellung bzw Verbeamtung auswirkt? Jeder muss bei der Einstellung, auch beim Eintritt ins Ref. unterschreiben, dass in den letzten drei (!)Jahren keine staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gewesen ist. Was passiert, wenn ich das nicht unterschreibe/n kann? Wird dann der Einzelfall geprüft oder kann ich das ganze Referendariat gleich vergessen?
hoffe dringed auf Antwort!
viele Grüße,
Kai ?(<br>