Hallo ihr,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
Es geht um die "Versetzung" der jetzigen Erstklässler in die Klasse 2 nach den Sommerferien (an jahrgangsbezogenen Schulen).
Wir haben heute im Kollegium darüber diskutiert, ob ein Kind, das unserer Meinung nach die Klasse 1 wiederholen müsste, auch ohne Einverständnis der Eltern zurück in die neue Eins gestellt werden kann, oder ob ein Rücktritt nur mit der Unterschrift der Eltern möglich ist (da es sich beim Übergang von der Klasse 1 in die Klasse 2 ja nicht um eine Versetzung handelt).
Im neuen Schulgesetz und auch in der BASS konnten wir zu diesem Thema nichts finden.
Vielleicht kennt sich ja jemand mit diesem Thema aus (hoff...)
LG,
Halbmond
"Versetzung" in die zweite Klasse?
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Hallo Halbmond!
Ich meine, dass die Situation auf Grund der Schuleingangsphase noch verschärfter ist. Die Kinder haben ja nun schließlich 1 bis 3 Jahre Zeit, die ersten beiden Schuljahre zu durchlaufen - egal ob man jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend unterrichtet. Das heißt, dass das Kind mit in die 2. Klasse genommen werden muss. Ohne Einverständnis der Eltern wird dann eine Rückstellung nicht möglich sein, da sie sich ja auf das Recht auf individuelle Förderung berufen können (Neues Schulgesetz) und somit eine individuelle Förderung im 2. Schuljahr auf Lernniveau des 1. Schuljahres möglich sein muss.
Ich weiß, dass diese Aussicht nicht unbedingt verlockend ist, wenn man bedenkt, wie viele Kinder man in der Klasse hat, und wie viel individuelle Förderung man zu leisten hat.Liebe Grüße
Mikkeline -
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wir hatten so eine Antwort schon befürchtet
Na ja, vielleicht kann man mit den Eltern ja noch einmal sprechen... -
Hallo,
wir in Hessen dürfen wieder die erste Klasse wiederholen lassen, nachdem das ein paar Jahre auch nicht ging. Wir haben sogar Zeit bis zu den Herbstferien, was eine gute Sache ist, denn viele kriegen in den Ferien noch einen "Schub".
Gruß venti -
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