Ich habe gehört, dass man während des Familienurlaubs 8 Stunden arbeiten kann. Macht das jemand von euch in Nordrhein-Westfalen. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das bewilligt wird?
LG Ines
Arbeitet jemand von euch 8 Stunden während des Familienurlaubs?
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Ja du kannst dich selbst während des Erziehungsurlaubs vertreten. Wende dich an dein Schulamt oder den örtlichen Personalrat.
LG
Sturz -
Ja, ich habe das gemacht. In Absprache mit der Schulleitung. Aber ich war sehr unzufrieden, entgegen der zugesagten 2x 4 Stunden, kam ich 3 mal. Ich wurde auch noch abgeordnet in der Zeit, so dass ich in einer Woche 9 Stunden auf Konferenzen verbrachte, weil ich in dem nächsten Schuljahr eine 1 bekam in der alten Schule (mit mehr Stunden) und an der Schule, an die ich abgeodnet war, auch zur Konferenz musste. Ich hätte mich natürlich wehren können, aber....
flip
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Hallo Elefantenflip,
wie ist es dann mit der Krankenversicherung gewesen? Warst du weiter Beihilfeberechtigt?
Eine Klassenführung kann man mit 8 Stunden doch sicher nicht machen, oder?
LG Ines -
Hallo,
in Bayern gab es im letzten Schuljahr einige Kollegen, die mit 8 Std. eine Klasse führen mussten. Das gab allerdings ziemlichen Ärger mit den Eltern. -
huhu,
beihilfeberechtigt ist man die ganze elternzeit über - egal, ob man sich in dieser zeit selber vertritt oder nicht... so habe ich es zumindest verstanden...
lg,
grundschullehrerin -
Hallo,
ich habe nochmal eine Frage zu 8 Stunden Arbeit. Was verdiene ich denn mit 8 Stunden. Ist das etwa die Hälfte von dem, was ich mit 14 Stunden verdiene oder wird das Gehalt dann anders gerechnet, weil ich während des Familienurlaubs arbeite?
LG Ines -
Meine Beihilfestelle hat mir jetzt Auskunft gegeben, dass ich mit 8 Stunden nicht mehr beihilfeberechtigt bin. Ich muss mich über meinen Mann familienversichern lassen.
LG Ines -
hallo ines,
mit welcher begründung?
es kann doch nicht sein, dass man, wenn man gar nicht arbeitet, beihilfeberechtigt ist (in der elternzeit), bei acht stunden arbeit aber schon?!?lg,
grundschullehrerin -
Hallo Grundschullehrerin,
die Begründung ist die: ich bin nicht mehr in der Elternzeit, sondern schon im Familienurlaub.
LG Ines -
huhu,
entschuldige, den unterschied kannte ich nicht...
ich dachte, du meinst die elternzeit. meine beginnt erst in ein paar wochen, kenne mich daher mit den begrifflichkeiten noch nicht so aus...lg,
grundschullehrerin -
Die Elternzeit dauert ja nur drei Jahre. Daran schließt sich eventuell der Familienurlaub an.
LG Ines
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