Hallo!
Ich brauche ganz dringend eine Information - diesmal geht es um meinen eigenen Sohn, der eine attestierte Lese-Rechtschreib-Schwäche hat. Er ist in der 4. Klasse und wir wohnen in Bayern. Also:
Darf man als Lehrer in einer "Sprache-untersuchen-Probe" Punkte für Rechtschreibfehler abziehen? Mein Sohn hat dadurch eine ganze Note schlechter bekommen und wird dementsprechend immer frustrierter, weil das nicht das erste Mal war.
Ich bräuchte eine zuverlässige Quelle, wo die Regelung eindeutig nachzulesen ist. Wisst ihr da was?
Danke schon mal!
Liebe Grüße,
gudsek