Hallo,
ich habe Schwierigkeiten mit einem Käufer bei Ebay, der mich nun mit einem Anwalt konfrontiert, weil ihm bei der Auslandsüberweisung Gebühren von meiner oder seiner Bank abgezogen wurden, ich aber nicht schicke solange ich nicht den Verkaufsbetrag erhalte und sehe ich nun einer Mail eines vermeintlichen Anwalts entgegen.
Ich habe keine Ahnung, ob ich bei dieser Bagatelle ( er soll doch einfach den restlichen Betrag i.H.v. 5€ überweisen) trotzdem einen Anwalt benötige. Falls ja, muss ich schon für eine erste Besprechung zahlen?
Ich habe nämlich keinen Rechtsschutz.
Lg
dani