Hallo!
Ich habe gelesen, dass viele von euch ihre Telefonnummer den Eltern geben. Bei meiner 1. Klasse hatte ich das nun eigentlich auch vor. Meine zwei Parallelkolleginnen wollen das beide nicht. Es fiel dann auch das Argument, dass ich ja ausschließlich den Erziehungsberechtigten Auskunft erteilen darf. Am Telefon kann ja aber jeder x-beliebige sein, ohne dass ich das nachprüfen kann. Wie ist das hier mit der Verschwiegenheitspflicht?
Und eine zweite Frage noch in dem Zusammenhang: Man will ja, dass die Eltern nur in dringenden Fällen anrufen (nicht, wenn sie die Hausaufgabe nicht wissen). Ich habe aber immer noch keine Vorstellung davon, was eigentlich so ein dringender Fall sein soll. Wann ist es wichtig, dass die Eltern mich erreichen können? Ich will ihnen beim Elternabend am Dienstag ja ein Beispiel nennen, sonst können die sich darunter genauso wenig vorstellen wie ich im Moment .
Ein Problem ist, dass ich eigentlich ganz sicher meine Nummer rausgeben wollte, bis ich mit den beiden gesprochen hatte. Ich habe vorher aber schon eine Mutter getroffen, die mich gefragt hat, ob ich das auch mache (wie bei den älteren Geschwistern), weil sie es vormittags (bis ca. 16 Uhr) nicht schafft, in die Sprechstunde zu kommen. Der habe ich bereits zugesichert, dass sie eine Nummer bekommen. Jetzt kann ich ja schlecht einen Rückzieher machen...
Ich habe übrigens inzwischen eine eigene Nummer in meinem Arbeitszimmer (mit AB), würde also nicht ständig gestört werden.
Liebe Grüße
Biene Maja