Aufbewahrungspflicht von Klassenarbeiten und Entschuldigungen NRW

  • Hallo!
    Langsam neigt sich mein erstes Schuljahr mit einer eigenen Klasse dem Ende zu und der Klassenraum muss geräumt werden.
    Muss ich nun die Hefte mit den Mathe- und Deutschharbeiten der Kinder aufbwewahren? Darf ich sie ihnen mitgeben? Gibt es dazu Regelungen?
    Die gleiche Frage habe ich bezüglich der ganzen schriftlichen Entschuldigungen der Eltern. Muss ich die abheften und verwahren oder darf ich die vernichten?
    Ich möchte da nichts falsch machen und bin dankbar für eure Tipps.
    LG Alema

  • Mir wurde gesagt, dass ich die schriftlichen Entschuldigungen vernichten kann. Zu dem anderen kann ich leider nix sagen, ich hab ne 1...


    LG
    Britta

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alema,


    die Arbeitshefte solltest du solange aufbewahren wie die Widerspruchsfrist gegen die Zeugnisnoten läuft, also einen Monat. Entschuldigungszettel sind ebenfalls nur für das Nachvollziehen der Fehltage auf dem Zeugnis wichtig.


    LG Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

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