2 Proben am gleichen Tag

  • Hallo!


    Gestern hat mein Relilehrer in meiner Klasse eine Probearbeit geschrieben, ohne das mit mir vorher abzusprechen. Blöderweise habe ich am selben Tag auch eine Leseprobe geschrieben (ich 1., er 4. Stunde).
    Soweit ich mich erinnern kann, ist es in Bayern nicht erlaubt, 2 Proben am gleichen Tag zu schreiben. Stimmt das, oder ist das so eine "soll"-Bestimmung? Meine VSO steht leider in der Schule, so dass ich jetzt nicht nachsehen kann.


    Wie sollte ich weiter vorgehen, falls es tatsächlich nicht erlaubt ist?


    Vielen Dank und liebe Grüße
    biene maja

  • Hallo!


    Du hast recht, man darf (zumindest in Bayern) wirklich nicht zwei Proben an einem Tag schreiben; finde ich auch richtig so.
    Eigentlich müsste der Religionslehrer dich als Klassenleiterin fragen, bevor er eine Probe ansetzt; obwohl ich sagen muss, dass bei mir die anderen Lehrer auch oft nicht daran denken, mich zu informieren. (Ehrlich gesagt, ist der Herr Pfarrer der Einzige, der mich vorher frägt.)
    Ich finde, es ist nicht deine Verantwortung, die anderen ständig zu fragen, ob sie eine Probe schreiben wollen; sie müssen dich informieren. Im konkreten Fall denke ich, dass der Fehler eindeutig beim Relilehrer liegt und er ist verantwortlich, sollte sich jemand beschweren. (Problematischer fände ich die Situation, wenn er in der 1. und du in der 4. Stunde geschrieben hättest. So konntest du eigentlich gar nicht wissen, dass noch eine Probe kommt.)
    Spreche ihn mal darauf an und bitte ihn, dir die Probentermine rechtzeitig zu sagen...


    LG!

  • Ja, es ist nicht erlaubt.


    Wir haben in den Klassenzimmern einen Kalender, da tragen wir die Proben ein. Das Problem ist, dass die Eltern die Proben anfechten könnten.
    Wenn ich eine große Probe schreiben lassen möchte, frage ich meine Schüler auch immer zur Sicherheit, ob nicht noch andere Proben anstehen. Ich habe den Kindern auch schon erklärt, dass sie sich wehren sollen, wenn die Lehrer sich nicht an die Bestimmungen halten. Schließlich geht es um ihre Noten.


    Waren die beiden Proben große Proben und angekündigt? Denn zwei kurze unangekündigte Proben an einem Tag sind erlaubt, allerdings nicht eine große und eine kleine Probe an einem Tag.


    Du brauchst nichts weiter zu tun außer abzuwarten, ob von den Eltern Beschwerden kommen...

  • Powerflower


    Es geht hier um eine Grundschulklasse und da DÜRFEN (zumindest in Bayern) die Proben nicht angekündigt werden.
    Daher kann man auch keine Kalender im Klassenzimmer aufhängen...

  • Danke erstmal. Tja, das hatte ich befürchtet.


    Das Problem ist, dass mich ein Kind schon gefragt hat, ob das denn erlaubt ist (gleich in der Pause danach). Ich weiß nicht mehr genau, was ich gesagt habe, aber ich habe es nicht angelogen. Ich hab glaube ich so etwas gesagt, dass es eigentlich nicht so sein soll, aber es ja wenigstens nur eine Leseprobe gewesen war, für die sie nichts lernen mussten. Ich hab aber auch durchblicken lassen, dass ich nichts von der Reliprobe wusste. Über den Relilehrer hab ich mich schon manchmal geärgert. Die letzte Probe hat er mir auch nicht gesagt, da wollte ich eigentlich in der Woche 2 Proben schreiben, es wäre also die 3. gewesen. Er war am Mittwoch dran, ich am Donnerstag. Ich hab dann eine LZK draus gemacht (die es offiziell auch nicht gibt), aber 3 Proben in der Woche wären sogar gegangen (soll-Bestimmung).


    Hmm. Ich hoffe, dass trotzdem nichts von den Eltern kommt. Würde ungern noch eine Leseprobe schreiben. Wobei - so gut ist sie eh nicht ausgefallen...


    Liebe Grüße
    biene maja

  • Hallo Biene Maja,


    du hast doch deine Probe bestimmt ins Klassenbuch eingetragen, das hätte der Religionslehrer doch sehen und seine Probe daher verschieben müssen.

  • Nein, sowas wie ein Klassenbuch gibt es bei uns nicht. Im Prinzip läuft alles darauf hinaus, dass der Klassenlehrer die Proben koordiniert. Was bei mir eigentlich nicht so schwer sein sollte, weil ich alle Proben außer Reli selber schreibe. Aber ich kann ihn doch nicht jede Woche fragen, ob er in nächster Zeit vielleicht eine Probe geplant hat! Auf die Idee hätte er eigentlich selber kommen können. Zumal wir (die Parallellehrer, die letztes Mal dasselbe Problem hatten, und ich) es ihm letztes Mal eigentlich auch schon gesagt hatten, dass es besser wäre, wenn er uns vorher sagt, wann er schreibt. :rolleyes:


    Edit: Allerdings haben die Kinder es ihm gesagt. Ob vorher oder nachher weiß ich nicht.

  • Hallo,


    ein blöde Frage als Laie.


    Unter Proben versteht ihr doch Tests, also unangesagte Wissensabfragen?


    Arbeiten müssen ja, egal ob in GS oder sonstigen Schulen angesagt werden.


    Zwei Arbeiten dürfen nicht am gleichen Tag geschrieben werden, und nicht mehr als 3 Arbeiten pro Woche.


    Aber Tests? Die wurden schon in unserer GS ohne Rücksicht auf Verluste, auch mal zwei am Tag.


    Aber besser finde ich es, wenn so etwas koordiniert wird.


    Doris

  • In der Notenbildungsverordnung für Baden-Württemberg steht:
    " An einem Tag SOLL nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden."


    Falls zwei geschrieben werden, ist das nicht anfechtbar, weil kein Verbot besteht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Arbeiten müssen ja, egal ob in GS oder sonstigen Schulen angesagt werden.


    Nein, bei uns in Bayern eben nicht. Sie dürfen gar nicht angesagt werden, wie Ketfesem schon geschrieben hat. So genannte Tests oder Lernzielkontrollen werden auch teilweise geschrieben, laut unserer Seminarleiterin gibt es die aber auch offiziell eigentlich nicht. Wir dürfen keine schreiben.
    Es gibt also nur Probearbeiten, die nicht angesagt werden (von den meisten Lehrern - auch mir - jedoch durch die Blume angekündigt "Schaut euch XY noch einmal ganz genau an, vielleicht könnte man es diese Woche noch gebrauchen ...")


    @ alias: Wenn das bei uns in Bayern auch so formuliert wäre, dann wäre es ja wirklich kein Problem. Vielleicht hoffe ich einfach trotzdem drauf. Morgen kann ich ja nachschauen.

  • biene maja
    Hier der §17 aus der VSO.
    Klingst eher nicht so ermutigend. :rolleyes:


    Zitat

    (2)
    Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Probearbeiten erbracht.
    In der Grundschule müssen sie sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben und dürfen nicht angekündigt werden.
    In der Hauptschule können Probearbeiten je nach Art und Umfang angekündigt werden; sie müssen angekündigt werden, wenn größere Lernabschnitte bearbeitet werden sollen.
    In der Grundschule darf an einem Tag nur eine Probearbeit, in der Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten abgehalten werden; in der Hauptschule darf an einem Tag nur eine angekündigte Probearbeit, in der Woche sollen nicht mehr als zwei angekündigte Probearbeiten abgehalten werden.
    Kann der Leistungsstand eines Schülers wegen nicht zu vertretender Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden, so kann die Lehrkraft das Nachholen von Probearbeiten anordnen.


    Hier der Link:
    VSO-Bayern

  • Vielen Dank, indidi. Schade. Aber ich denke, ich warte jetzt erst einmal ab, ob was von den Eltern kommt. Allerdings, wie gesagt, die Leseprobe ist so gut nicht ausgefallen (3,3), und wenn dann einer mit 'ner schlechteren Note davon weiß...

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