Kind lügt- Eltern glauben ihm bedingungslos

  • Hallo Cori,
    ich würde dieses Kind im von Dir beschriebenen Fall NICHT bitten, weil Gefahr im Verzuge ist, sondern KURZ anherrschen: "Soundso, lass das!"
    Wenn es das nicht sein lässt, gehe ich schnell und wortlos zu ihm, nehme den Gegenstand weg und fahre ruhig mit dem Unterricht fort.


    Sollte es anfangen zu protestieren, folgt ein kurzes "Sei still!" Geht der Protest weiter: "Geh 'raus! ... Vor die Tür! ... Raus jetzt!"
    Wenn es nicht gehen sollte, unterstütze ich meine Worte, indem ich auf es zugehe und mit entsprechender Körperhaltung und Mimik erkennen lasse, dass ich das Kind eigenhändig vor die Tür befördere.


    Das habe ich in meiner gesamten Zeit nur zweimal tun müssen, einmal bei einem Berufsschüler und einmal bei einem Hauptschüler. Als der Hauptschüler nicht gehen wollte, habe ich ihn am Arm gefasst und vor die Tür geführt.


    Meine Ehefrau macht es ganz genauso und es geht sehr gut. Wir lassen uns auch nicht von "Fassen Sie mich nicht an!" zurückschrecken; wir tun's einfach.

  • Zitat

    J.Pusteblume schrieb am 13.03.2006 17:24:
    @ Dejana: hier steht keiner mehr auf. Wo unterrichtest du, dass die Schüler noch so Respekt zollen? *Wahnsinn*


    Ich wohne in England. Das mit dem Aufstehen kenne ich nur aus einer Klasse (und eben meiner eigenen Schulzeit...aber sooo alt bin ich doch noch gar nicht, deswegen meine Frage) und die hatten eben eine etwas ältere Lehrerin. ;) Aber von wegen vor dem Klassenzimmer ordentlich in einer Reihe aufstellen und dann ruhig in die Klasse gehen und setzen, das ist schon noch normal. Dadurch spart man sich halt das Aufstehen vor dem Unterricht. Während dem Unterricht hilft es eben, wenn man "sofort" eine Reaktion will.
    Von daher finde ich das Aufstehen lassen auch nicht unbedingt furchtbar. Bisher hat mich noch niemand ausgelacht oder mit dem Handy seine Eltern zur Verstärkung gerufen. Ich würde es jedenfalls einem Klassenverweis vorziehen.(Aber ich bin ja auch noch im Studium, vielleicht bin ich einfach noch naiv und fehlgeleitet. :D Frühstens ab Juli 2007 hab ich meine eigene Klasse...dann überdenk ich das möglicherweise?)


    Kann man die Eltern nicht höflich darauf aufmerksam machen, dass sie sich vielleicht ne andere Schule suchen könnten? Ihr seid ja anscheinend nicht kompetent genug für deren Genie. :D (Wie läuft das denn in Deutschland? Muss kind an eine bestimmte Schule?)

  • Oh je, solche Eltern sind schwer zu ertragen, wenn die Direktorin nicht 100% hinter einem steht. Ich hoffe du kannst mit der Situation umgehen.


    Ich wollt nurmal erzählen, wie ich das handhabe.
    Wenn "Max" z.B. "Lea" ärgert, dann hab ich genauso wie Lea die Möglichkeit Max zu sagen, dass er aufhören soll. "Stopp, ich mags nicht." (von Lea) Ist ne Regel bei uns. Stopp, heißt hör sofort auf mit dem was du tust.....ohne Begründung erstmal.


    Oder von mir ein kurzes "Stopp, das verletzt XY" kein Bitten, mit eventuell kurzer Begründung. Obwohl auch ein Erstklässler wissen sollte warum man einem anderen Kind nicht ins Auge piekst. Ich füge diesem Stopp sofort eine Konsequenz bei, die eintritt, wenn Max weitermacht. Somit hat er die Chance sich auszusuchen, ob er weitermacht oder nicht. Ich würde nicht einfach dem Kind die Stoffpuppe wegnehmen. Ich versuche immer mein Handeln vorher anzukündigen.....wenn möglich. Wenn ich nämlich völlig überraschend auf den Schüler losstürme und ihm die Puppe wegreiße, dann weiß er doch gar nicht wie ihm geschieht. Eine angekündigte Kosequenz, kann man durchführen mit "ich hab es dir gerade eben gesagt und du hast dich dafür entschieden weiterzumachen".....ätsch selber schuld ;)
    Die Konsequenz sollte mit dem "Vergehen" zu tun haben. Nicht du ärgerst das Kind jetzt putzt du den Schulhof. Sondern wie Remus Beispiel


    Zitat

    "Entweder du gibst mir das Handy jetzt, oder wir gehen zum Schulleiter und lassen den entscheiden, was zu tun ist". Ich würde den Teufel tun und "handgreiflich" werden. Wenn der Schüler unbedingt eskalieren will, soll er es doch tun. Dann geht es eben zum Schulleiter.


    Das Kind weiß, dass es zum Gespräch mit dem Direktor muss, weil es sich hier grad nicht an die Klassenregeln halten kann. Dort wird das Problem besprochen. Ob der Direktor an jeder Schule eine Konsequenz sein kann ist abzuwägen.



    Zum Klassentribunal:
    Ich würd es nicht als Tribunal bezeichnen sondern als gemeinsames Gespräch oder so. Sonst fühlt sich "Max" ja direkt total angeklagt und will sich nur noch verteidigen. Eher ein Gespräch wie alle darüber denken, dass er so etwas erzählt. Bei uns ist das gang und gebe. Wir kommen nicht jedes Mal zu einer Lösung, aber jeder konnte mal seine Wut oder Enttäuschung dem anderen sagen. Und diese Gespräche (oder wie auch immer) werden immer produktiver. So langsam kann ich mich auch schon etwas rausziehen, wenn es nicht mit mir zu tun hat.
    Ich frag auch mal meine Schüler, wenn ich merke, dass sie ein Verhalten eines Kindes auch stört. Was würdet ihr denn jetzt machen? Manchmal kommen ganz komische Ideen ( er muss 3mal um die Schule rennen), aber manchmal kommen auch gute Ideen.

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht - Afrikanisches Sprichwort

  • Zitat

    row-k schrieb am 13.03.2006 17:56:
    ... Sollte es anfangen zu protestieren, folgt ein kurzes "Sei still!" Geht der Protest weiter: "Geh 'raus! ... Vor die Tür! ... Raus jetzt!"
    Wenn es nicht gehen sollte, unterstütze ich meine Worte, indem ich auf es zugehe und mit entsprechender Körperhaltung und Mimik erkennen lasse, dass ich das Kind eigenhändig vor die Tür befördere.


    Das habe ich in meiner gesamten Zeit nur zweimal tun müssen, einmal bei einem Berufsschüler und einmal bei einem Hauptschüler. Als der Hauptschüler nicht gehen wollte, habe ich ihn am Arm gefasst und vor die Tür geführt.


    Meine Ehefrau macht es ganz genauso und es geht sehr gut. Wir lassen uns auch nicht von "Fassen Sie mich nicht an!" zurückschrecken; wir tun's einfach.


    Oha, also in der GS darfst du die Schüler ja - wegen der Aufsichtspflicht - nicht rauswerfen. Und anfassen darf man die Schüler eigentlich auch nicht. Wobei speziell "dieses" Anfassen (+ rauswerfen, etc.) gemeint ist. Anfassen und "wegnehmen" darf man nur wenn akut Gefahr für das Kind oder andere besteht.


    Grüße, Sabi :)

  • Zitat

    J.Pusteblume schrieb am 13.03.2006 17:24:
    @ Dejana: hier steht keiner mehr auf. Wo unterrichtest du, dass die Schüler noch so Respekt zollen? *Wahnsinn*


    Zumindest im ersten Schuljahr standen unsere auf, richteten sich zum Kreuz aus und sangen ein Lied.
    Aber gut, damit zollten sie nicht der Lehrerin sondern einer noch höheren Instanz Respekt. ;)



    Zitat

    Es arbeitet nicht mit, und braucht vor keiner Konsequenz Angst zu haben, da die Eltern ja eh alles zurrechtbiegen. Die stehen doch bei jeder Kleinigkeit sofort bei der Direktorin auf der Matte....


    Das würde ich als Problem der Direktorin bzw. der Klassenlehrerin ansehen.


    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

  • Zuerst zum Tribunal:
    Versteht es doch, wie ich es schrieb! Es geht darum, den Lügner zu überführen, die Wahrheit zu finden.
    Das darum, weil, so wie es eingangs beschrieben wurde, keine Zeugen für die angebliche Verletzung vorhanden sind.


    Zum Rauswerfen: Der Schüler muss von draußen die Türklinke niedergedrückt halten. Sobald er sie loslässt, bin (war nicht nötig) ich hinterher. MEINE Aufmerksamkeit ist kaum gestört, denn ein Blick pro halber Minute genügt vollkommen.

  • Ganz unabhänig von Zielsetzung oder Durchführung habe ich mit "Tribunal" nur einen Ausdruck antizipiert, den die Eltern m.E. verwenden könnten, "Pranger" wäre auch nicht schlecht.


    - Martin


    P.S.:

    Zitat

    J.Pusteblume schrieb am 13.03.2006 15:58:
    @ Legata: ich glaube nicht, dass das Kind eine Wahrnehmungsstörung hat. Angeblich soll das Kind hyperintelligent sein (das Kollegium sieht es ein wenig anders ).


    Hmm, ich als Laie denke mal, (echte) "Hyperintelligenz" könnte man durchaus als eine Wahrnehmungsstörung betrachten. Es bleibt einfach zu viel hängen.

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von oh-ein-papa ()

  • Zitat

    oh-ein-papa schrieb am 13.03.2006 20:56:
    Ganz unabhänig von Zielsetzung oder Durchführung habe ich mit "Tribunal" nur einen Ausdruck antizipiert, den die Eltern m.E. verwenden könnten, "Pranger" wäre auch nicht schlecht.


    - Martin


    Schon gut!


    Und an die Runde die Frage: Was ist mit dem Anfassen?

  • Zitat

    row-k schrieb am 13.03.2006 21:00:
    Und an die Runde die Frage: Was ist mit dem Anfassen?


    Man darf nicht anfassen. Besonders nicht einfach so um das Kind nach draußen zu verfrachten. Mein "Anfassen" in Grundschulen beschränkt sich darauf, dass ich Kinder vielleicht mal tröste. Oder ich reagiere, wenn ich von den Kindern angefasst werde (wenn jemand z.B. bei mir an der Hand laufen will). Hochgehoben oder auf dem Schoß hatte ich bisher nur die ganz Kleinen (3- und 4-Jährige).
    In der Sekundarschule fasse ich gar niemanden nie nicht an. Ich arbeite im Einzelunterricht mir einigen Schülern...wenn ich die auch noch anfassen würde...ach herrje...
    Alleine die Tatsache, dass ich mit denen alleine (in einem oftmals geschlossenen Raum) arbeite, verstößt schon gegen die Vorschriften meiner Uni.
    Hier wurden schon genug Lehrer verklagt und bloßgestellt für genau die Taktik, die du anwendest.

  • @ Row- K : ich hatte das in meiner eigenen Schulzeit auch so kennen gelernt mit Türklinke gedrückt halten, aber der Direktor an meiner letzten Schule meint, dass man das nicht machen dürfe, weil es Verletzung der Aufsichtspflicht wäre.
    Hat er das jetzt falsch gesehen? Darf man das jetzt doch wieder? ?(


    Dieses Kind ist wirklich durch nichts in der Welt (ausgenommen der Eltern) zu beeindrucken. Da kannst du mit den Augen rollen, es kurz anherrschen.. .alles zwecklos.
    LG
    Cori

  • Zitat

    J.Pusteblume schrieb am 13.03.2006 22:22:
    @ Row- K : ich hatte das in meiner eigenen Schulzeit auch so kennen gelernt mit Türklinke gedrückt halten, aber der Direktor an meiner letzten Schule meint, dass man das nicht machen dürfe, weil es Verletzung der Aufsichtspflicht wäre.
    Hat er das jetzt falsch gesehen? Darf man das jetzt doch wieder? ?(...


    Hallo Cori!
    ich hatte mal eine Diskussion an der BBS und dabei ging es darum, ob man in's Klassenbuch Zensuren schreiben dürfe.


    "Nein", hieß es. ANGEBLICH gäbe es im Schulgesetz ein Verbot, Noten in's Klassenbuch einzutragen und überhaupt: Datenschutz und so ein Zeug. So die bisherige Meinung der Kollegen.


    Ich habe natürlich im Gesetz nachgeschaut und NICHTS derartiges gefunden. Also habe ich weiter die Noten (und andere wichtige Angelegenheiten) in das Klassenbuch geschrieben und alle Kollegen freuten sich, weil sie Schüler viel besser beurteilen konnten.


    Es war der Schulleitung offiziell durch einen "Anscheißer-Kollegen"zu Ohren gekommen und ab diesem Tage ... passierte gar nichts (weil es ja nicht verboten war).


    Es ist typisch für Deutschland: Wenn einer munkelt, "warnt" oder es felsenfest behauptet, dass etwas vielleicht nicht so schön sei, macht der Nächste daraus: "Es ist bei Todesstrafe verboten!"
    Ein alter Ungar sagte mal zu mir in herrlichster Aussprache: "Nuuurrr nicht bekacken!" Und so halte ich es auch und fahre bestens damit.

  • Wichtig ist, dass du sowohl dem Goldstück von Kind als auch den Eltern die Gründe für die Wegnahme erläutert hast.
    Das "Klassentribunal" sollte man zur Wahrheitsfindung aber wenigstens androhen.
    Auf jeden Fall hast du richtig gehandelt im Interesse des geschädigten Kindes und auch nicht zuletzt im Interesse der Eltern des kleinen Giftzwerges: Mir sind persönlich 2 Präzedenzfälle bekannt, in denen die Eltern von 2. und 3. Klässlern Schmerzensgeld in erheblicher Höhe an Kinder zahlen mussten, die sie an der Gesundheit schädigten.

    ...nur an Blumen fehlts im Revier, ich putze mein Motorrad dafür...

  • Ich habe nicht alles genau gelesen - hoffe, meine antwort ist keine Wiederholung.


    Die "Ermahnung" hätte ich so gestaltet:


    1. Deine Puppe muss ruhig auf ihrem Platz sitzen. kannst du auf sie aufpassen, oder soll ich für dich aufpassen?


    2. Das klappt doch nicht so gut. Wo kann deine Puppe sitzen? Auf em Pult oder auf dem Schrank? (Danach Hand ausstrecken mit blickkontakt und Ansprache der Puppe).


    Die Lügerei ist eine schwierige Situation, für die ich auch keine Lösung weiß. Das Kind wird seine Gründe haben, sich vor den Eltern so darzustellen, wahrscheinlich Angst, dann nicht akzeptiert zu werden. Ich habe auch schon Kinder gehabt, die unter 4 Augen gestanden haben, aber mich angefleht haben, die Lüge vor den Eltern gelten zu lassen.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

    Einmal editiert, zuletzt von Bablin ()

  • row-k
    anherrschen, rausschmeißen?
    in einem anderen thread hieß es doch von dir

    Zitat

    Zur Zeile oben: Das liest sich so, als wenn ich drohte oder appellierte. Das tue ich nicht, es ist auch gar nicht nötig.


    und strafe gibts bei dir auch?
    das hört sich an als jugendliche als gegner oder untergebene.


    ein kind das so lügt, ist eingewickelt von problemen. es dann auch noch unter druck zu setzen, verschärft die probleme.
    die eltern weichen anscheinend aus und glauben halt alles was es sagt.
    wenn andere dabei sind.


    wenn es auseinandersetzungen mit einem anderen kind hat oder ein anderes quält, warum sitzen sie beieinander? werden ihnen die plätze zugewiesen?
    muss das gepeinigte kind auf erlaubnis warten, ob es sich woanders hin begeben darf?
    das gepeinigte kind braucht schutz.
    und das lügende ebenso.

  • Zitat

    row-k schrieb am 13.03.2006 20:14:


    Zum Rauswerfen: Der Schüler muss von draußen die Türklinke niedergedrückt halten. Sobald er sie loslässt, bin (war nicht nötig) ich hinterher. MEINE Aufmerksamkeit ist kaum gestört, denn ein Blick pro halber Minute genügt vollkommen.



    Ein Kind vor die Tür stellen, ist eindeutig Verletzung der Aufsichtspflicht.


    Ich war mal an einer Schule, da wurde der Flur als eine Art erweiterer Klassenraum insbesondere für Gruppenarbeit genutzt. ABER NUR wenn die Tür aufstand!!!!


    Petra


    PS: Kennst du den alten Jackentrick? Auch ne Möglichkeit, die Klinke runterzudrücken....

  • Hallo Rolf!
    Ich schrieb auch dazu, dass ich in meinen 25 Jahren nur zwei Fälle hatte. In diesen Extremfällen und besonders, wenn es für die Gesundheit irgend eines Anderen gefährlich wird, darf man nicht bitten.


    Niemand darf da lange zögern! Wer es dennoch tut, verschlimmert nur die Situation.
    Also: Kurzes und prägnantes Anherrschen, damit der Quatsch sofort aufhört!


    Hallo Petra!
    Den Jackentrick kenne ich, klar. In meinem Unterricht hat kein Schüler eine Jacke an, weil er weiß, dass er dann draußen auf dem Schulhof keine Reserve gegen die Kälte hat.

  • Zitat

    row-k schrieb am 14.03.2006 13:44:
    Niemand darf da lange zögern! Wer es dennoch tut, verschlimmert nur die Situation.
    Also: Kurzes und prägnantes Anherrschen, damit der Quatsch sofort aufhört!


    Hallo Petra!
    Den Jackentrick kenne ich, klar. In meinem Unterricht hat kein Schüler eine Jacke an, weil er weiß, dass er dann draußen auf dem Schulhof keine Reserve gegen die Kälte hat.


    Anbrüllen, vor die Tür stellen, Schüler konditionieren und Schülern verbieten, auf dem Schulhof eine Jacke zu tragen? Sag mal, was bist Du denn für Einer?


    Bist du tatsächlich LEHRER (nach "Pädagoge" wage ich gar nicht zu fragen...)??? 8o


    Entsetzte Grüsse,
    das_kaddl.


    PS: In vielen Schulen hängen die Jacken an Garderoben, die vor dem Klassenraum im Flur angebracht sind.

  • Was bist Du denn für ein kaddl?


    Kannst Du nicht lesen?

  • Zitat

    row-k schrieb am 14.03.2006 13:56:
    Kannst Du nicht lesen?


    Woher soll ich wissen, wie du das hier:


    Zitat

    In meinem Unterricht hat kein Schüler eine Jacke an, weil er weiß, dass er dann draußen auf dem Schulhof keine Reserve gegen die Kälte hat.


    meinst? Physikalische Prinzipien versus "Ordnungsmassnahmen" - vielleicht solltest du dies in deinem nächsten Posting in einem Thread mit ähnlich sensiblen Thema erwähnen.


    Deinem Einwand entnehme ich, dass ich dich falsch verstanden habe. Eine Erklärung hätte genügt. Nichtsdestotrotz wundere ich mich über deine anderen, von mir im letzten Posting ebenso benannten, "pädagogischen Massnahmen". Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgebildete Lehrer so handeln wie du es in deinen Beiträgen beschreibst.


    Deine rhetorische Frage war m.E. fehl Platz.
    Falls du nun sagst "du hast doch aber auch" - dann sei dir meiner Neugier versichert, sehr daran interessiert zu sein, ob du wirklich Lehrer bist. Ich entsinne mich früherer Postings von dir mit vollem Namen, unter dem ganz andere berufliche Tätigkeiten zu finden sind.


    Viele Grüsse, das_kaddl.

Werbung