Kind lügt- Eltern glauben ihm bedingungslos

  • Hallo!


    ich nehme mal an, dass Row-K das folgendermaßen gemeint hat:


    Wenn die Kinder im Unterricht die jacken anhaben und dann nach draußen gehen, hilft die Jacke nix mehr, da sie sich schon in der Klasse von der Körpertemperatur her darauf eingestellt haben!
    Diese Regelung finde ich sinnvoll und völlig nachvollziehbar.


    Zu allen anderen Äußerungen äußere ich mich hier nicht, da es m al wieder entgleist und ich da nix zu beitragen möchte!


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Zitat

    row-k schrieb am 14.03.2006 13:44:



    Hallo Petra!
    Den Jackentrick kenne ich, klar. In meinem Unterricht hat kein Schüler eine Jacke an, weil er weiß, dass er dann draußen auf dem Schulhof keine Reserve gegen die Kälte hat.


    Jackentrick:
    Hänge ein paar Jacken, die draußen an der Garderobe hängen an die Klinke und schon kann man unbehelligt und unbemerkt durch die Gegend wandern.
    Alles Erfahrungen!


    Petra

  • @ Oh- ein Papa: Ja, für das Morgengebet stehen die Kinder in einer Konfessionellen Schule auch hier auf. Aber ein meiner jetztigen Schule kommt so etwas nicht vor.


    LG
    Cori

  • Also dann.


    Danke Sunrise! Du hast es nochmals anders erklärt, das mit den Jacken.
    Ist richtig Petra. Nur haben wir draußen schon lange keine Garderobenhaken mehr, der Diebstahlgefahr wegen.


    Liebes Kaddl,
    in einem anderen thread hab ich schon dargelegt, wo ich unterrichte. Und etwas zu meiner pädagogischen Ausbildung: Die ist sehr lange her und wir lernten eben noch bei alten Lehrern.
    Der Trick ist nur: Es funktioniert ausgezeichnet, ganz im Gegensatz zu dem, was heute unter Pädagogik verstanden wird. Ich sehe Pädagogik dem Sinne des Wortes nach.

  • ich hab immer gedacht, das mit der türklinke die von außen runter gedruckt werden muss, sei ein jux.
    in einer schule hier in der nähe ließ vor etlichen jahren der liebe pater fuzzy mal einen delinquenten so vor der tür verharren.
    seinen vortrag konnte er daraufhin knicken.
    alle starrten auf die türklinke.


    wie wärs mit einer fußfessel an der heizung im flur? und die beiden daumen mit seidenfäden an die decke gebunden?

  • Hallo Rolf!
    Auch nicht übel. :D


    Hier für das Kaddl der Link zu meiner derzeitigen Unterrichtstätigkeit:
    http://www.lehrerforen.de/oldf…ic=100675799644&startid=1 Sieh dort unten nach.

  • Manche Dinge wurden angerissen aber nicht eindeutig beantwortet:
    Darf man Kinder anfassen?
    Darf man Kinder vor die Tür stellen?
    Darf man Kinder mit dem Gesicht zur Wand in die Ecke stellen?

  • kurze fragen- kurze antworten
    Darf man Kinder anfassen?
    wenn man ihm die hand gibt, ihm anerkennend auf die schulter klopft, es tröstet, dann ja.


    Darf man Kinder vor die Tür stellen?
    nein
    Darf man Kinder mit dem Gesicht zur Wand in die Ecke stellen?
    nein


    kinder dürfen nicht gedemütigt werden.

  • Ich darf Kinder anfassen! Und ich darf sie auch vor die Tür stellen. Und ich hab sie auch schon mit dem Gesicht zur Wand in der Ecke stehen lassen, meist zählend. Das hängt sehr vom Kontext ab! Eine universelle Antwort ist daher kaum möglich. Aber geht es dir überhaupt um eine Antwort auf die Frage?


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • JA, aber jetzt noch einmal Klartext : Was soll man mit diesem Kind machen? Es reagiert auf überhaupt keine Ermahnung, böse Blicke, freundliche Reden, Drohungen ... nichts.... Nun stelle man sich vor, man hat so ein arbeitsverweigerndes Kind in einer Lehrprobe... kann man sich doch die Kugel geben.. . oder anderen


    Ich meine, welche Handhabe haben Lehrer heutzutage noch? Ich meine jetzt nicht, die Leutchen, die noch die "alten" Lehrmethoden/Bestrafungen usw. anwenden. Welche LEGALEN Sachen?


    LG
    Cori

  • Hallo Pusteblume!


    Ernsthaft?? Eigentlich hast du kaum Möglichkeiten, wenn die Eltern nicht kooperieren (aus welchen Gründen auch immer)
    Es ist völlig klar, dass du das Kind nicht körperlich züchtigen darfst! Laut meiner Hauptseminarleiter ist es durchaus erlaubt ein Kind vor dir Tür zu setzen (wichtig ist, dass das Kind sich beaufsichtigt fühlt. Auf nem Schulhof haste ja auch nicht immer alle Kinder im Auge, geht ja auch gar nicht!).
    Ich würde in so einer Situation den Rektor dazu holen und SOFORT die Eltern anrufenm, damit die ihr Kind abholen. Da kenn ich nach einigen Storys echt nix mehr!!!!!!!!!!
    Oder du versuchst es mal unorthodox: Wenn das Kind nicht geht, gehst du mit den andern Kindern (in die Aula oder nen andern leeren Raum).


    Ich kenne Fälle, da wurde ien Kind auf dem Schulhof alleine "zurückgelassen". Ja hallo, nix mit Einzelbetreuung, die andern Kinder wollen auch beaufsichtigt werden. Und mal im ernst, besser ein Kind allein als 25.
    Nennt mich hart, aber da muss das Kind durch!


    Ich stimme zu, dass dieses kind ganz massiv und sofort Hilfe braucht, denn normal ist das Verhalten nicht! Nur was willst du machen, wenn die Eltern das nicht sehen?? da kannste nix machen. DU bist keine Therapeutin, du bist Lehrerin.
    Schlag den eltern Möglichkeiten vor (Jugendamt, Therapie, was auch immer) und fahre eine klare Linie. Dreht das Kind durch: Eltern anrufen und abholen lassen. die werden schon bald merken was sie da für ein früchtchen haben (sind sie ja wohl auch nicht ganz unschuldig dran)


    Zu Besuch- und Prüfungssituationen:
    Wenn snicht grad ne E-Schule oder LB-Schule ist (wo man ja auf solche Schüler "spezialisiert" ist), kenne ich die Möglichkeit, dass ein Kind an so einem Tag (nee was doof) gerade irgendwo anders unabkömmlich ist. Offiziell ist es dann für die komission krank. (jaja, immer druff, von wegen ausgrenzung! mir doch egal. wegen so nem kleinen Teufel würd ich es mir nicht versauen lassen)


    Fazit: Wenn die Eltern nicht mitziehen, haste kaum eine Möglichkeit was zu ändern (leider selber erlebt. kind ist nun Wanderpokal. Tät mich nicht wundern, wenn der irgendwann völlig ausrastet und irgendwas schreckliches passiert). das sind leider die Situationen mit denen man sich abfinden muss (Gott sei dank nicht allzu oft).
    versuch die Eltern auf deine Seite zu ziehen und dann gemeinsam dem Kind zu helfen.
    Aber in konkreten situationen gehen die andern Kids vor!


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • @ Sunrise: DIESE Eltern kannst du nicht auf deine Seite ziehen. Selbst wenn die daneben stehen würden, sie würden immer noch behaupten ihr hyperintelligenter Engel wäre unschuldig, du würdest lügen und ihn/sie mißverstehen. und vor allem auf dem Kieker haben...


    Das mit dem "kranken" Kind finde ich keine schlechte Idee.. sollte so praktiziert werden.. zum Schutze der Refs ;)
    aber ich denke, dass du das mit alleine auf dem Schulhof vergessen kannst. Die würden dich eiskalt verklagen.
    ...............


    LG
    Cori

  • Ach was, Pusteblume.


    Mal den Teufel nicht schon eher an die Wand, als er in der Schule ist. Ich finde Sunrise' Ideen ganz in Ordnung. Am besten gefällt mir: Kind von den Eltern abholen lassen.
    In der Zeit kann es im Direktorenzimmer auf die Eltern warten.

  • Dann sollen sie dich halte verklagen, keine Chance!!!!
    Im konkreten Fall war es folgendermaßen:


    Der hyperintelligente Junge (und er war es wirklich das arme Kind!) hat sich geweigert nach der pause mit in die Klasse zu kommen. Tja, da waren noch 25 andere 2 Klässler, die auch beaufsichtigt werden wollte und ein recht af Unterricht hatten.
    Die Lehrerin hat also die Mutter angerufen, ihr gesagt wo der Junge ist, und was los ist. Dann hat sie gesagt, dass sie nun mit den andern kinder nach oben geht, und das sie SOFORT ihr Kind abholen soll (Mutter hatte den ganzen tag auch nix anderes zu tun als ins Nagelstudio zu gehen und sich die haare machen zu lassen (Klischee, aber ist leider wahr)
    Sie ist dann gekommen wie ne Furie, aber besagt Lehrerin bekam null Probleme!


    du hast ja nun nicht nur dieses eine Kind.


    Man darf es natürlich nicht alleine in der stadt zurücklassen, aber Schulhof, da passiert dir nicht viel! Solange du nicht grob fahrlässig handelst, kann man dir eigentlich recht wenig!!!


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • @ Row-K: dann wäre das Kind öfter im Rektorenzimmer und zu Hause als in der Schule. Das Kollegium bzw. die Klassenlehrerin versucht ja auch schon andere "bessere" ;) Schulen zu empfehlen... aber die Eltern würden das nicht mitmachen... da müsste ja das Kindermädchen das Kind immer abholen... sie selbst gehen ja arbeiten..
    Hätte Schiss vor Sanktionen von wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Oder wird das eher locker gesehen? Dachte das wäre immer soooooo streng????


    gut, bin vielleicht bei so etwas auch eher ein Schisser?! Übertreibe ich? Sehe ich das zu eng?


    LG
    Cori

  • @ Sunny: aber selbst auf dem Schulhof können böööööse Leute vorbei kommen und das Kind klauen.... das ist doch ein VIP - Kind... mensch!!!.... und dann könnten die dich doch wirklich dran kriegen... also auf Klage hätte ich keine Lust. Aber wenn du sagst, dass da nichts kam-...


    Vielleicht müsstest du dann mit den Kindern da warten bis Mutter kommt. Ist unfair den anderen, lernwilligen Kindern gegenüber... ?????? ?(


    LG
    cori

  • Zitat

    J.Pusteblume schrieb am 14.03.2006 19:18:
    ....Ist unfair den anderen, lernwilligen Kindern gegenüber... ?????? ...
    LG
    cori


    Cori, Du sagst es doch selbst: Es IST unfair!


    Und Du sagst auch immer: "die Eltern WÜRDEN". Das ist doch noch gar nicht sicher, dass sie es auch TUN.


    Also: Entspann Dich! So schnell schießen die Preußen nicht.


    Wenn Dir das hilft: Ein ganz aler Rechtsanwalt sagte mir mal: "Wenn man ehrlichen Herzen handelt, ist das Gesetz auf der ehrlichen Seite."

  • na wenns natürlich die königliche hoheit in person ist, dann hol gefälligst die Sänfte raus, damit die anfdern kids es in die klasse tragen können. nicht zu vergesen das Reichen von frischem obst und Säften.


    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Naja, raus-vor-die-Tür ist trotzdem eine nichtbefriedigende Lösung. Wegsetzen, notfalls alleine, Spielzeugverbot (halte ich im Unterricht sowieso für angebracht, es sei denn der Stoff dreht sich drum).
    Dem Kind versuchen, die Nachteile des Lügens klarzumachen. Wer einmal lügt..., bzw "warte, ich schreibe/nehme alles auf was du sagst, damit du nicht wieder sagst, es stimmt nicht...(Diktiergerät wäre klasse, kann doch fast jeder MP3Player), (ob das die besten Konzepte sind will ich nicht behaupten, und so zutun heisst noch nicht , dass mans macht). Ohne solche Versuche wird das Kind weiterlügen, weil es ja bisher keine Nachteile, ja sogar Vorteile bringen- die Eltern glauben alles und es wird dafür noch ob der widerfahrenen Ungerechtigkeiten getröstet. Es muss, notfalls mit Gehässigkeit erfahren, das Lügen kurze Beine haben.
    LG

    ...nur an Blumen fehlts im Revier, ich putze mein Motorrad dafür...

  • Zitat

    row-k schrieb am 13.03.2006 22:48:
    Ich habe natürlich im Gesetz nachgeschaut und NICHTS derartiges gefunden. Also habe ich weiter...


    Im Grunde kann ich dem nur zustimmen. Aber die Gesetze sind nur ein Rahmen. Darunter gibt es noch allerlei Erlasse und Verordnungen.
    Und wir (Laien) haben auch keine Ahnung, was die Juristen sich so an "gängiger Rechtsprechung" zurechtgelegt haben.


    Also nur weil im Schulgesetz (und in keinem anderen Gesetz) steht, dass man Schüler nicht mit dem Kopf unter Wasser drücken darf (mein Beispiel!), ist es noch lange nicht erlaubt.



    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

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