pusteblume: gerne in einem anderen Thread, indem es passen würde.
Tiger und nordi: anscheinend nicht
pusteblume: gerne in einem anderen Thread, indem es passen würde.
Tiger und nordi: anscheinend nicht
aber ist es wirklich ein Ziel "kaltschnäuzig" zu werden?
LG
Cori
Nenn es "gelassen", das klingt besser...
Und wenn man auf "Zitat" geht, kann man sogar die User-IDs der abstimmenden Delinquenten auslesen!
Wahrscheinlich, damit sie nicht mehrfach gezählt werden.
Ich war natürlich keiner der Beiden ... ich war der Dritte.
- Martin
P.S.: Leider kann man nicht auslesen, wer wofür gestimmt hat.
@ Row-K: mach doch einfach einen neuen Thread auf, dann kannst du dir die Abstimmung sparen. Finde es doof, dass sich beispielsweise Silja hier nicht äußert (obwohl es zum Thema passt und mich interessiert) und das Ganze irgendwie von der Frage jetzt auf eine Abstimmung rausläuft und aus dem Ruder...
is nicht böse gemeint, nicht mißverstehen...
Cori
Und eine Abstimmung, wie row-k sie hier anzetteln will, ist eh sinnlos.
Es gibt eindeutige Regelungen im Schulgesetz. Dort sind die zuulässigen Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, weitere sind in der Schulordnung nachzulesen.
Anfassen ist nicht erlaubt. Punkt. Da rennt dir der Schüler am Nachmittag mit blauen Flecken zum Arzt und du bist aber sowas von fällig, auch wenn er die sich von jemandem anderen beibringen ließ. Wenn du da an die falschen Eltern gerätst, stehst du vor Gericht. Und als Lehrer kommmt das Disziplinarverfahren stande pede hinterher. Und alle Schüler ringsum sind Zeugen, dass du den angefasst hast. Den HAls bekommst du nicht aus der Schlinge.
Bei row-k mag das anders sein - aber der ist auch nicht an einer öffentlichen Schule und unterliegt nicht dem Beamtenrecht.
Vor-die-Tür-stellen wird gerne und häufig praktiziert - von manchen Schülern aber auch . Die sind zwar draußen, aber trotzdem im Mittelpunkt. Besonders, wenn sie die Türklinke drücken. Die wackelt dann ab und zu - und dein Unterricht ist gelaufen, lieber row-k. Außerdem bekommst du, wenn du an die richtigen Eltern gerätst, wegen entwürdigender Strafmaßnahme, die nicht zu den zugelassenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zählt, auf die Anklagebank.
Noten ins Tagebuch zu schreiben ist ein Verstoß gegen den Datenschutz. Es ist auch nicht zulässig, Entschuldigungen der Schüler im Tagebuch aufzubewahren.
Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Aber wehe, einer klagt.....
Was hilft:
- Verweis in ein anderes Klassenzimmer, um dort mit einer Arbeit ausgestattet unter Aufsicht des Kollegen still zu arbeiten. Falls das Kind dort auch stört, hast du einen Zeugen für das unmögliche Verhalten
- Jedes renitente Fehlverhalten im Klassenbuch notieren (=amtliches Dokument!)
- Bei absolut renitentem Verhalten und Unbeschulbarkeit (bzw. massiver Störung des Unterrichts) in Absprache mit der Schulleitung Verweis nach Hause (wie schon richtig erwähnt - Mutter anrufen, soll das Kind abholen)
- Konsequenz: zeitweiliger Schulausschluss (Beschluss durch Klassenkonferenz)
- UNBEDINGT ALLE auffälligen Verhaltensweisen mit Datum und Uhrzeit protokollieren. Zeugen notieren.
- Diese Notizen (nach Rücksprache mit der Schulleitung und vergeblichen Gesprächsversuchen mit den Eltern sowie Androhung dieser Maßnahme gegenüber den Eltern) als Bericht ans Schulamt geben und um eine sonderpädagogische Überprüfung bitten, mit dem Ziel eines Verweises an eine Schule für Erziehungshilfe.
- vertan -
Ja, ok. Pusteblume. Das mach' ich. Ich wollte die reine Technik ausprobieren, mehr nicht.
ZitatRemus Lupin: Nenn es "gelassen", das klingt besser...
damit kann ich mich anfreunden. Sogar sehr gut . Aber bis zur Gelassenheit ist es bei mir noch ein weeiiiiiiter Weg. Mir geht so etwas immer sehr nah und ich habe lange dran zu "knabbern".
Cori
Ich würde dafür stimmen, diesen Thread zu schließen. Ist doch etwas weit von der ursprünglichen Anfrage enfernt.
Ach lieber aliasi,
hör doch auf, Unwahrheiten zu verbreiten und zu stänkern. Ich mach's doch auch nicht, wenn man mich nicht zu sehr reizt. Also, sei so nett, he!?
Zitatalias schrieb : - UNBEDINGT ALLE auffälligen Verhaltensweisen mit Datum und Uhrzeit protokollieren. Zeugen notieren.
Erst einmal vielen Dank für diese guten Tipps. Aber welche Zeugen hätte ich in meinem Fall mit der nicht vorhandenen Handquetschung? Die anderen I- Dötzchen würden sich kaum richtig erinnern. Wer sollte an dieser Stelle dann als Zeuge bereitstehen?
LG
Cori
Was ist der Unterschied zwischen Tagebuch und Klassenbuch?
Zitatoh-ein-papa schrieb am 14.03.2006 21:55:
Und wenn man auf "Zitat" geht, kann man sogar die User-IDs der abstimmenden Delinquenten auslesen!
Wahrscheinlich, damit sie nicht mehrfach gezählt werden.
Ich war natürlich keiner der Beiden ... ich war der Dritte.
- Martin
Nein, ich hab' nachgesehen. Man kann nur seine eigene sehen.
HALT, FALSCH! Man kann sie doch sehen. Mist! Nun kommt es darauf an, wer zu seiner Stimme steht.
Noch mal edit: Ja, der Papa hat Recht: Man kann zwar sehen, wer abgestimmt hat, aber nicht, was er wählte - also keine Bange. Oder habe ich etwas übersehen?
Zitatalias schrieb am 14.03.2006 21:58:
Es gibt eindeutige Regelungen im Schulgesetz. Dort sind die zuulässigen Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, weitere sind in der Schulordnung nachzulesen.
In NRW ist das nicht so.
ZitatAlles anzeigen(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere
das erzieherische Gespräch, die Ermahnung,
Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern,
die mündliche oder schriftliche Missbilligung des
Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde,
die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger
Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme
von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der
Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung
mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten
zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten
soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen,
damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom
Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem
Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers
oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder
Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in
besonderer Weise nachgegangen werden.
Es werden also lediglich Beispiele besonders hervorgehoben.
Im Endeffekt kommt wohl eher der Schulleiter mit traurigen Augen herbei, da er von seiner Schulaufsicht gerade gefragt wurde, ob das denn jetzt wirklich begründet und notwendig war. Nur eine Frage, aber auch die muss dann schriftlich einwandfrei beantwortet werden.
- Martin
Zitatrow-k schrieb am 14.03.2006 22:05:
Ach lieber aliasi,
hör doch auf, Unwahrheiten zu verbreiten und zu stänkern. Ich mach's doch auch nicht, wenn man mich nicht zu sehr reizt. Also, sei so nett, he!?
row-k
Realsatire pur.....
Jedes Gegenargument ist Gestank..... deine Wortwahl und dein Diskussionsstil hier im Forum lässt generell zu wünschen übrig. Da nützt auch deine Signatur nix.
Tagebuch und Klassenbuch sind dasselbe
pusteblume
Du hast leider zu Beginn einige Fehler begangen.
Ich habe die Vorgehensweise für die anderen Mitleser dargestellt. Für dich ist das natürlich zu spät. Dfür, dass man durch Anfassen in "Teufels Küche" kommen kann, bist du ja (leider) ein Beispiel.
Du kannst höchstens noch - was ich dir DRINGEND empfehle - Gedächtnisprotokolle anfertigen und die anderer Kollegen, die mit dem Kind zu tun hatten, um schriftliche Berichte bitten, damit die Aussage des Kindes beim Schulamt ins klare Licht gerückt werden. Sorry. Da musst du durch. Kopf hoch!
Aliasi, halt Dich doch bitte an die Forenregeln!
Trotzdem auch für Dich:
oh-ein-papa
Du zitierst doch die dezidiert aufgelisteten Möglichkeiten in NRW..... mehr ist nicht.
ZitatAlles anzeigenrow-k schrieb am 14.03.2006 21:42:
Lasst mich bitte mal die Abstimmung ZUERST NUR darüber ausprobieren, ob wir eine Abstimmung über
"alte Methoden, wie rausschmeißen usw." -> ja / nein machen wollen. Es geht mir einerseits um die Technik (Code ausprobieren) und andererseits darum, wie hier die Meinungsverteilung ist.
Jetzt mein Versuch mit dem Code... hoffentlich klappt's.
Umfrage zu dieser Funktion:
<p><form action="/" method="post]<input type="hidden" name="action" value="vote]<input type="hidden" name="posting" value="0057578439824237253]<table><tr><td>Wollen wir eine Umfrage über og. Thema starten? </td><td><select name="Q:1]<option value="1]ja</option><option value="2]nein</option><option value="3]egal</option></select></td></tr><tr><td colspan="2" align="center]<input type="submit" value="Abschicken]</td></tr></table></form></p>
OK, hier sind die Ergebnisse:
Was hälst Du davon, eine Umfrage zu machen? ja: 3 nein: 2 egal: 0
Na dann... cool, es geht wirklich!
Nein, auch, wenn es jetzt NICHT hier herpasst: Man kann dieses Instrument missbrauchen, wenn man es editiert. Also werde ich es nicht anwenden, um mich keinem Verdacht auszusetzen.
Weiter zum Thema:
Alias hatte ja auch gute Vorschläge dabei und ich erwähnte bereits, dass es in der heutigen Zeit wohl das Beste ist, den betr. Schüler in einen anderen Raum zu versetzen.
Alias, sei so nett: Was, wenn der Schüler NICHT gehen will? Ich würde ihn anfassen und geleiten. Was wäre zeitgemäßer? Danke für eine konstruktive Antwort und:
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