Kind lügt- Eltern glauben ihm bedingungslos

  • Wenn man sich auf Machtspielchen einlässt, hat man verloren.
    Die Verweigerung im Tagebuch festhalten, dem Schüler KEINESFALLS androhen, dass man nun den Schulleiter holt. Damit würde man zugeben, dass man allein mit ihm nicht fertig wird, wodurch sein Ansehen in der Klasse über alle Maßen steigt.
    Der Klasse in aller Ruhe eine Stillarbeit geben und dann mitteilen, dass man nun zum Schulleiter geht, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
    Frag den Schüler ruhig, ob seine Eltern zuhause oder beim Arbeiten sind. Und ob er sich darüber im Klaren ist, dass -falls er sich nicht sofort bewegt- in der Firma der Eltern angerufen werden muss, damit er abgeholt wird. Und nun für ihn die letzte Chance besteht, dass entweder er oder man selbst den Raum verlässt.
    Bitte den Kollegen von nebenan, die Klasse mit offener Tür kurz mit zu beobachten (Aufsichtspflicht!)


    Hilft nicht immer, aber:
    - man gönnt sich selbst eine Auszeit aus der Konfrontation, während man durch die Schule läuft
    - in der Zwischenzeit bekommt der Schüler durch die Ungewissheit, was passiert, einen Adrenalinschub.


    Ergänzung zum Anfassen:
    Anfassen ist verboten. Punkt.
    Ausnahme: Der Nothilfeparagraph ("Unterlassene Hilfeleistung") regelt, dass zur Abwendung von körperlichen Gefahren für einen Dritten auch (angemessener) körperlicher Einsdatz erlaubt ist. Man darf als Lehrer also durchaus zwei Streithähne mit anfassen, festhalten und Wegziehen trennen, um Verletzungsgefahren auszuschließen. Genauer: Man MUSS es als Lehrer sogar. Sinnigerweise sogar außerhalb der Unterrichtszeit, z.B. im Bierzelt...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Dankeschön, lieber alias!
    Auch, wenn wir uns trotz Deines "Punkt."(es) nicht einer Meinung sind, kann man sich doch normal miteinander verständigen.
    Und: Wenn Dir mein "überhebliches" Schreiben auf den Zünder geht, nimm es doch einfach als die Meinung eines Kollegen hin, der auch seine 25 Jahre Erfahrungen hat, selbst an öffentlichen Schulen, wie es die Berufsschule ist.


    Ich finde es gut, was Du sagst, wenn Du Dich beherrschst.

  • Zitat

    alias schrieb:
    "Tagebuch und Klassenbuch sind dasselbe "


    Also das hätte ich jetzt mal genauer erklärt haben wollen: das eintragen von Noten ist Datenschutzwidrig und das von dir empfohlene aufzeichnen dort von expliziten, persönlichen Verhaltensmustern mit Datum und Uhrzeit nicht?
    Wenn es so wäre, ist das recht...naja, grenzwertig...

    Zitat

    ich(e) schrieb:
    Wer einmal lügt..., bzw "warte, ich schreibe/nehme alles auf was du sagst, damit du nicht wieder sagst, es stimmt nicht...(Diktiergerät wäre klasse, kann doch fast jeder MP3Player), (ob das die besten Konzepte sind will ich nicht behaupten, und so zutun heisst noch nicht , dass mans macht).


    Abr wenn man es genauer unter die Lupe nimmt: hier treffen verschiedene Schutzinteressen aufeinander, das heisst Rechtsgüterabwegung. Du musst dich vor verleumderischen Aussagen schützen, für deren Auftreten es eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit gibt(das heist, es gibt Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen). Das gefährdete Rechtsgut des Kindes ist die Erlangung personenbezogener Daten, die juristisch wertlos sind und die sowieso die ganze Klasse und du hören. ich bin kein Richter, aber die Chancen stehen gut, dass das ein solcher das auch so sieht. Des weiteren kannst du ja damit auch spielen: a la: "...willst du, dass ich jedes Wort von dir aufnehme, damit ich es dir wider vorspielen kann, wenn du lügst?"
    Fakt ist eines, unterbuttern lassen darf man sich nicht, denn das macht Schule.
    Aber wie gesagt, ob das nun wirklich der richtige Weg ist weiss ich nicht.
    Das mit dem Auslagern in eine andere Klasse hört sich auch gut an, nur könnte es ja sein, dass das Kind zu sebständiger Arbeit dort noch nicht in der Lage ist.



    Zitat

    alias: Der Nothilfeparagraph


    Ich korrigiere ungern, aber das ist so nicht richtig.
    Zunächst heist der Paragraph "Notwehr" (die Notwehr gegen Dritte wird gern als Nothilfe bezeichnet) und dann gibt es noch Notstandsparagraphen. Der lässt wesentlich mehr Freiraum und ist daher interessanter.
    Notwehr setzt einen unmittelbaren, fortdauerenden, rechtswiedrigen Angriff voraus. Der Notstand hingegen richtet sich gegen eine Situation, in der man je nach Handlung entweder schuldfrei handelt(entschuldigender ~ oder nicht rechtswiedrig(rechtfertigender ~).
    Das ist zwar leicht OT, aber das isnd ein paar Begriffe, die man richtig im Kopf haben sollte, wenn man damit hantiert.

    ...nur an Blumen fehlts im Revier, ich putze mein Motorrad dafür...

    Einmal editiert, zuletzt von iche ()

  • Zitat

    Pusteblume Aber welche Zeugen hätte ich in meinem Fall mit der nicht vorhandenen Handquetschung? Die anderen I- Dötzchen würden sich kaum richtig erinnern.


    Ein Vorbeugungsmittel, das wir an unserer Schule immmer anwenden, wenn wir Schüler anfassen (müssen). Ruhig, laut, deutlich und wiederholt sagen: Ich halte dich fest, weil du ... Ich tue dir nicht weh. ich lasse dich sofort los, wenn du ...


    Das ist wichtig sowohl für die Wahrnehmung des außer sich geratenen Kindes als auch für die Wahrnehmung und erinnerung der Zuschauer.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

    • Offizieller Beitrag

    Pusteblume, bringt dir der Thread noch irgendwas?
    Ansonsten kannst du ihn ganz leicht schließen! ;)


    Einfach links unten auf das kleine Schloss klicken...


    Gruß,
    Melosine

    Für mich gibt es wichtigeres im Leben als die Schule.


    (Mark Twain)


    Auf dem Weg zur Weltherrschaft! :teufel:

  • Zitat

    iche schrieb am 14.03.2006 23:49:


    Also das hätte ich jetzt mal genauer erklärt haben wollen: das eintragen von Noten ist Datenschutzwidrig und das von dir empfohlene aufzeichnen dort von expliziten, persönlichen Verhaltensmustern mit Datum und Uhrzeit nicht?
    Wenn es so wäre, ist das recht...naja, grenzwertig......


    Nein. Im Tagebuch müssen außergewöhnliche Vorfälle dokumentiert werden. Noten sind nicht außergewöhnlich. Es ist auch genau geregelt, dass solche Bemerkungen über Schüler in verschiedenen Stufungen festgehalten werden - die dann auch je nach Schulordnung - unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen müssen.
    Es gibt die Unterscheidung Eintrag - Vermerk - Bemerkung. Nach unserer Schulordnung entscheidet nach drei Einträgen die Klassenkonferenz über einen zeitweiligen Schulausschluss. Die einzelnen Noten sind für die anderen Kollegen unerheblich. Ein Vermerk der Noten würde unterschwellig den Kollegen eine bestimmte Notenvergabe anheim legen. Die Notenbildung muss vom einzelnen Kollegen aufgrund seiner eigenen Leistungsfeststellungen getroffen werden. Das sind zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte..

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    alias schrieb am 15.03.2006 12:20:
    ...Ein Vermerk der Noten würde unterschwellig den Kollegen eine bestimmte Notenvergabe anheim legen. Die Notenbildung muss vom einzelnen Kollegen aufgrund seiner eigenen Leistungsfeststellungen getroffen werden. Das sind zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte..


    Einverstanden mit dem Vorherigen; es ist nun mal so bei Euch. Was allerdings die öffentlichen Noten angeht, ist es gerade schön, wenn man aufgrund einer schlechten Zensur, die man einem Schüler im eigenen Fach geben muss, sagen kann:


    "Mensch, Kevin! In Mathe bist Du einer der Besten. Du kansst gut denken, prima... Versuch doch mal, das Gleiche in Werkstoffkunde! Das ist bei weitem nicht so schwer wie Mathe. Man muss eigentlich NUR öfter in's Buch schauen. ... Was meinst du, wollen wir es das nächste Mal probieren? ... Nur in's Buch schauen ... und probieren ... mehr nicht."

  • @ row-k


    Bei uns stehen die Noten auch nicht im Klassenbuch - siehe Bundesland Ba-Wü.


    Aber ich unterhalte mich mit meinen Kollegen über meine insgesamt über 200 Schüler, die ich in den verschiedensten Fächern habe.


    Und da tauscht man sich auch über Noten aus und kann dann genauso den Schülern das sagen, was Du gerade angesprochen hast.


    Gruß
    Super-Lion

  • Mir schien die Frage sei nicht eindeutig geklärt worden, da habe ich heute (hatte eine Freistunde) mal relevante Stellen in der BASS nachgeschlagen.


    1. Im SchVg (Schulverwaltungsgesetz) § 26a steht unter
    (3) Körperliche Züchtigung ist unzulässig.


    Heißt: Kinder darf man nicht anfassen, um ihnen weh zu tun, um sie zu bestrafen - rausbringen.
    Heißt aber auch: Kinder darf man trösten, ihnen hochhelfen, sie aufmunternd Loben, etc.
    Wie bereits von anderen Usern erwähnt zählt hier allein die Absicht.
    Ist allen Anwesenden deutlich mit welcher Absicht (einer nicht strafenden) man das Kind anfasst, so ist das in Ordnung.
    Ein Kind vor die Tür befördern ist somit nicht zulässig.


    Interpretiere ich das falsch?



    2. In der Allgemeinen Schulordnung: Verwaltungsvorschriften unter §12 AScho-Aufsicht steht mehr als deutlich, wann und wie (bspw. wie lange vor dem Unterricht, wie in den Pausen, wie am Bus) Schüler zu beaufsichtigen sind.


    Heißt ganz klar: Schüler muss man auch während des Unterrichts beaufsichtigen.
    Vor die Tür stellen ist nicht, nicht mal mit runtergedrückter Klinke.


    Grüße, Sabi

  • Mit Verlaub, Sabi!
    Züchtigung ist eine Körperstrafe. Anfassen dagegen nicht. Und schon gar nicht, wenn es zum Zwecke des Schutzes Anderer geschieht, wie es ganz am Anfang besprochen wurde.


    Zur Aufsichtspflicht hatten wir uns schon geeinigt: Ab in's Lehrerzimmer mit dem Kind!

  • Um das alles mal zu entspannen: Wer kennt einen (guten) Rechtsanwalt und kann den mal zu dem Thema befragen?
    Dann muss man sich hier nicht die Köpfe heiß schreiben.

  • in ausführlichen schulleiterfortbildungen (insgesamt fünf wochen) hab ich unter anderem erfahren, dass vor einem verwaltungsgericht bestand hat was ich pädagogisch eindeutig vertreten kann.
    ich kann es nicht vertreten, ein kind zu demütigen.

  • Pusteblume und JustKurt hatten nach Regelungen gefragt, keiner hat ihnen die offiziellen Regelungen gesagt - hier sind sie nun.



    Zitat

    Züchtigung ist eine Körperstrafe. Anfassen dagegen nicht.


    Wie gesagt, dabei kommt es auf den Kontext an.
    Beziehe mich da auch mehr auf sowas wie "auf einen Schüler zugehen und ihm somit klar machen, dass man ihm zur Not auch raushelfen würde" und das dann tun.


    Zitat

    Und schon gar nicht, wenn es zum Zwecke des Schutzes Anderer geschieht, wie es ganz am Anfang besprochen wurde.


    Das ist sicher richtig, finde allerdings, dass mein Posting auch gar nicht dagegen spricht :)


    Sabi


    edit: Rechtschreibung..

    Geschüttelt - nicht gerührt.

    Einmal editiert, zuletzt von Sabi ()

  • Zitat

    robischon schrieb am 16.03.2006 13:27:
    in ausführlichen schulleiterfortbildungen (insgesamt fünf wochen) hab ich unter anderem erfahren, dass vor einem verwaltungsgericht bestand hat was ich pädagogisch eindeutig vertreten kann.
    ich kann es nicht vertreten, ein kind zu demütigen.


    Und wenn du einen Schüler aus dem Raum schickst, damit er sich abregen kann, ist das deiner Meinung nach demütigend? ?(

  • wenn er der meinung ist, er könne sich so beruhigen, ist es ok.
    raus"schicken" als entfernen wird sicher als demütigend verstanden.
    ebenso wie "in die ecke stellen".

  • Zitat

    robischon schrieb am 16.03.2006 13:49:
    wenn er der meinung ist, er könne sich so beruhigen, ist es ok.
    raus"schicken" als entfernen wird sicher als demütigend verstanden.
    ebenso wie "in die ecke stellen".


    Was genau ist deine Alternative? Willst du mir ernsthaft erzählen, dass du einen Schüler, der sich während deinem Unterricht offensichtlich nicht unter Kontrolle hat, einfach weitermachen lässt? Was machst du in dem Fall? Stehst du lächelnd daneben und redest einfach weiter? ?(


    Ich hatte das mit dem "in die Ecke stellen" angesprochen, weil ich mir eben über die Regelungen bzgl. des Aufstehen lassens in Deutschland nicht ganz klar war. Hier in GB könnte ich ein Kind theoretisch noch in die Ecke stellen, was nicht bedeutet, dass ich es tun würde oder irgendwen kenne, der diese Methode noch anwendet. Mir ist bewusst, dass dies in Deutschland nicht geht.

  • Zitat

    robischon schrieb am 16.03.2006 13:27:
    in ausführlichen schulleiterfortbildungen (insgesamt fünf wochen) hab ich unter anderem erfahren, dass vor einem verwaltungsgericht bestand hat was ich pädagogisch eindeutig vertreten kann.
    ich kann es nicht vertreten, ein kind zu demütigen.


    Hallo Rolf!
    Gut, wir sind uns nicht ganz einig, was das Demütigen angeht. Kein Problem.


    Wenn ich mir aber den ersten Teil Deines Beitrages so ansehe, dann haben wir Lehrer schon sehr viele pädagogische Möglichkeiten.
    Das ähnelt dem Ausspruch des schon einmal zitierten alten Anwaltes: "Wenn ich etwas reinen Herzens tue, gibt es dafür auch ein entsprechendes Gesetz."

  • hallo dejana

    Zitat

    Was machst du in dem Fall? Stehst du lächelnd daneben und redest einfach weiter?


    weiter reden?
    ich hab keine vorträge gehalten in der schule.
    mein konzept heißt selbstorganisiertes kooperatives Lernen.
    ab und zu musste ich ein kind aufmerksam machen auf das einzige Verbot, das es noch gab, nämlich "kinder bei der arbeit zu stören".
    als lernbegleiter hatte ich zeit und gelegenheit mich um kinder zu kümmern die ernste probleme hatten.
    sowas wie "störung" des lehrervortrags gibt es bei meinem umgang mit dem lernen nicht.

  • Hallo robischon,


    heisst das, dass du nie etwas erklärst, oder wie soll ich mir das vorstellen? ?( Kannst du das etwas näher erklären, bitte? (gerne auch per Mail)
    Was machst du denn dann, wenn ein Kind wiederholt und trotz Ermahnung das Lernen anderer stört? Ich halte keine Vorträge in der Schule, nur an der Uni. Es ging mir also keineswegs um das Stören meines Redeflusses...


    Dejana

  • hallo dejana
    ich hab meine arbeitsweise ziemlich ausführlich beschrieben auf meiner website und in bisher zwei büchern.
    ich hab kindern informationen und lerngelegenheiten zur verfügung gestellt, auch allerhand erzählt und vor allem all die fragen beantwortet die kinder haben.
    eine "störung" ist dann nur ein hinweis auf ein problem. darum hab ich mich dann gleich gekümmert.
    "störungen sind wichtig und haben vorrang" (ruth cohen)

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