Inwieweit darf man Arbeits- und Sozialverhalten in die Note miteinrechnen, wenn dies nicht extra als Kopfnote ausgewiesen wird?
Frage zur Beurteilung
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Wäre das nicht eine Frage der Gesetzeslage in deinem Kanton bzw. Land?
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*zwinker* - Kantone gibt's hier nicht , und ich habe bisher nichts gefunden, wo das 'ordentlich' geregelt wird; immer nur mittels Wischi-Waschi-Paragraphen
Drum hätte mich interessiert, wie das 'andernorts' gehandhabt wird.
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Leider gibt´s die Betragensnote ja nicht mehr - das Sozialverhalten darf nicht in die Noten miteinberechnet werde, das Arbeitsverhalten zählt zur Mitarbeit (ich rechne jedoch teilweise auch das Sozialverhalten in die NOten mit ein, denn wenn einer dauernd den Unterricht stört, ist das für mich auch ein Zeichen fehlender Mitarbeit
gruß shopgirl
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gelöscht
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