Betr. NRW:
Regelung der Deutschzensur für Migrationskinder, die 2 1/2 Jahre in Deutschland sind.
Ich habe ein Kind, was eben noch nicht gut Deutsch spricht, denn schreiben kann.
Ich meine mich an eine Regelung zu erinnern, dass ich erst Kinder bewerten muss, die 3 Jahre in Deutschland wohnen. Nach Auskunft meiner Rektorin habe ich das Kind zu bewerten, weil es länger als 2 Jahre in Deutschland ist - sie habe es nachgeschlagen.
flip