nach Hause schicken erlaubt?

  • Mir wurde zuletzt eine Frage gestellt, die ich so nicht beantworten konnte.


    Darf die Schule Schüler/innen nach Hause schicken, wenn sie eine Gefahr für andere Kinder darstellen? Z.B. weil sie brutal schlagen.
    Kann man auch sagen, sie müssen mal einen Tag zu Hause verbringen.
    Es geht jetzt nicht darum, ob das pädagogisch sinnvoll ist sondern, ob es rechtlich erlaubt ist.


    Gruß Sarah

    • Offizieller Beitrag

    Das genaue Vorgehen hängt von deinem Bundesland ab.


    Für die Primarstufe ist sicher alleine nach Hause schicken nicht erlaubt.
    In meinem Bundesland fällt alles andere (nach Hause schicken etc.) unter "Ordnungsmaßnahmen" und muss von der Klassenkonferenz nach Anhörung des Kindes und der Eltern beschlossen werden, wenn zuvor schon Erziehungsmaßnahmen (z.B. Wiedergutmachung, Gespräche mit Schüler und Eltern) fruchtlos blieben. In der Regel braucht das mindestens eine Woche Zeit. ABER: Wenn akute Gefahr für andere Kinder besteht, kann ausnahmsweise sofort ein Erziehungsberechtigter angerufen werden (Zustimmung des Schulleiters einholen?) und der Beschluss nachgeholt werden.


    Schau für dein bundesland aber nochmal in den Gesetzen nach.


    Grüße,
    Conni

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • In NRW ist das ähnlich: Ein Unterrichtsausschluss ist eine Ordnungsmaßnahme und kann nur durch die Klassenkonferenz verhängt werden.


    LG
    Britta

  • aber auch bei uns (NRW) gilt, wenn Gefahr droht etc, kann der Schulleiter eine Ordnungsmaßnahmen, wie die Suspendierung vom Unterricht ( bis zu drei Wochen) auch sofort verhängen, diese Entscheidung muss dann nachträglich von der Klassenkonferenz gebilligt werden.
    (Eltern müssen natürlich darüber informiert werden, wir lassen auch immer abholen in solchen fällen)
    smali


    (nach der Revision in Rechtsfragen jetzt auch recht bewandert...)

  • Recht hin oder her..bei uns an der Schule ist es so, dass in einem solchen Fall die ELtern benachrichtigt werden und das Kind abholen. Häufig wissen die Eltern auch um die Schwierigkeiten und dieses Vorgehen ist dann mit ihnen abgesprochen. :)

  • Ich hole den Thread mal hoch, weil mein Anliegen dazu passt.


    Kann die Klassenkonferenz VOR der Anhörung der Eltern die Ordnungsmaßnahme (Ausschluss vom Unterricht) beschließen, oder muss ERST die Anhörung stattfinden?


    Gibt es da Unterschiede bzgl. der Dauer des Unterrichtsausschlusses?
    Also konkret macht es einen Unterschied in der Vorgehensweise, ob das Kind einen oder mehrere Tage ausgeschlossen wird?
    Wie ist es rechtlich geregelt?

  • Falls NRW, dann schau mal ins Schulgesetz §53: Da steht dann u.a. drin, dass der/die SchulleiterIn "in dringenden Fällen" bestimmte Ordnungsmaßnahmen vor Anhörung der Eltern durchführen kann.

  • Also bei uns muss nicht zwangsweise die Anhörung der Eltern stattfinden, sie müssen es nur erfahren haben (schriftlich). Denn andersrum würde das ja bedeuten, dass wenn die Eltern ein Gespräch verweigern, dürfte man die Ordnungsmaßnahmen nicht durchsetzen.
    (auch Hessen). (Aber ich versuch morgen mal dran zu denken unsre Referendarin nach der 100%igen Rechtslage zu fragen, die kennt sich da aus)


    Nimm doch mal dein Bundesland mit ins Profil auf, das macht es einfacher!

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